Maracuja!
Sehr geehrte Frau Bader, der Vater von unserem Kind und ich waren nie verheiratet und sind nun getrennt. Er hat die Vaterschaft damals anerkannt, allerdings hat er kein Sorgerecht. Jetzt will er das unbedingt haben und sich diesbezüglich an das Jugendamt wenden. Ich habe jedoch meine Gründe, ihm das Sorgerecht nicht zu geben, so wurde es mir auch von der Beratungsstelle empfohlen (sonst wäre man komplett an den Kindesvater gebunden und dürfte nicht mal ausreisen oder woanders leben, vor allem wenn er nicht kooperativ ist). 1) Kann das Jugendamt bzw, Gericht ihm das Sorgerecht gegen meinen Willen geben und 2) könnte das Sorgerecht mein neuer Mann bekommen? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Hallo, 1. Ihr neuer Mann hat keinerlei Ansprüche 2. Der KV kann den Anspruch gerichtlich durchsetzen. Das Ihnen das JA so etwas vor dem Hintergrund des Urteils des BVerfG 2011 geraten hat, kann ich kaum glauben Lieeb Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Hallo Haben er und das Kind Umgang miteinander und wie alt ist das Kind ? Du musst nachweisen dass es dem Kindeswohl schadet wenn er Sorgerecht hat. Kannst Du das nicht wird er es sehr sehr wahrscheinlich bekommen. Dein neuer Mann ( seid ihr verheiratet ? ) kann kein Sorgerecht bekommen. Nur durch Adoption, aber da müsste der Vater zustimmen.
Maracuja!
Hi, danke für die Antwort, bist Du auch eine Rechtsanwältin?
Pamo
Das JA kann nur beratend zur Seite stehen und kann dem Kindsvater nicht das Sorgerecht gegen deinen Willen geben. Das kann nur dann geschehen, wenn er vor Gericht klagt. So ist die derzeitige Rechtslage, auch wenn ich keine Anwältin bin. :)
Maracuja!
Wäre das für ihn in dem Fall kostenfrei, wenn er vor gericht geht?
Pamo
Nein. Ausser er hat eine entsprechende Rechtschutzversicherung oder verschafft sich sonstwie kostenlosen Rechtsbeistand. :D
Maracuja!
Danke für die Antwort! Wie ich bereits geschrieben habe, war das kein JA, sondern eine Beratungsstelle.. also glauben
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