F. Herzer
Sehr geehrte Frau Bader, mittlerweile bin ich mit meinen Nerven und Kräften am Ende. Ich habe bis dato das voll umfassende, alleinige Sorgerecht für meine Kinder (6 J./ 10 Mon.). Bin von dem KV seit ca. 8 Wochen getrennt (NICHT VERHEIRATET). Werde am kommenden Mittwoch mit ihnen umziehen. Umgangsregelung wurde bis dato noch keine festgesetzt. Unterhalt wurde berechnet, aber noch nicht beurkundet. Der KV hatte dieses Wochenende "Umgang" mit der 6-jährigen Tochter. Es stellte sich, wie schon befürchtet, heraus, dass er regulär seiner Arbeit (U-Bahnfahrer im Schichtbetrieb) nachgegangen ist und derweil die Tochter von seiner "Neuen" beaufsichtigen lassen hat, welche das Kind gerade erst ein paar Mal gesehen hat. Seiner Aussage zu folge an mich, hat er Überstundenfrei. Er hat diesbezüglich seiner Tochter VERBOTEN mir davon zu berichten. Da ich diesen Herren aber schon mehr als 14 Jahre kenne, habe ich also schon eine Vermutung gehabt, welche durch die Tochter bestätigt wurde. Außerdem hält er jetzt auch noch Besitztümer der Tochter zurück (Inline Skates plus Protektoren). Ich befürchte, dass das auch nicht alles sein wird, was noch auf mich zu kommt. Mit dem Jugendamt habe ich bis dato nur wegen der Unterhaltsberechnung zu tun gehabt, ansonsten hatte ich mehrere Beratungsgespräche bei der AWO und bei einer Dame vom KJHB, welche direkt im Jungendamt beratend tätig ist. Sowohl die Polizei als auch der Kinder-und Jugendnotdienst sind schon einmal verständigt worden. Welches Vorgehen, meinerseits, muss jetzt eingeleitete werden? Ist es rechtens, welches Verhalten der KV an den Tag legt? Was kann ich im Bezug auf den derzeitigen Umgang tun? Muss ich ihm unter den gegebenen Umständen (Umzug, Umschulung etc.) den Umgang gewähren? Ich will noch klar stellen, dass ich meinen Kindern den Umgang nicht verwehren möchte, aber nicht unter den gegebenen Umständen. Ich bin derzeit dabei, einen Rechtsberatungshilfeschein zu beantragen, aber ich befürchte, dass die Bewilligung Zeit in Anspruch nehmen wird. Auf Grund des Umzuges stehen mir auch noch entsprechende behördliche Wege bevor, da ich von Brandenburg nach Berlin ziehe. Ich weiß im Moment keinen Rat mehr. Ich würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen. Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen. F. Herzer
Hallo, 1. Einen Anspruch auf die Inliner halte ich für fragwürdig - wenn er sie gekauft hat mal allemal. 2. Wenn er sein Umgangsrecht ausübt, kann er das Kind auch von seiner Freundin betreuen lassen - wenn keine Kindeswohlgefährdung besteht Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Was meinst Du mit zurückhalten ? Verweigerte er dass die Tochter die mitnimmt oder das Du sie abholst ? Wer hat sie gekauft? Hättest Du das Kind mitgegeben wenn Du gewusst hättest dass es arbeiten muss ? Die Betreuung kann jeder in seiner Zeit selbst festgelegen, also kann er sie auch bei der Freundin lassen.
cube
Sternschnuppe hat Recht: während seines Umgangs kann der KV durchaus von jemand anderem eure Tochter beaufsichtigen lassen - sofern das Kindeswohl dadurch nicht gefährdet wird, wirst du dagegen kaum etwas ausrichten können. Die Situation ist sicher nicht schön für dich - aber hättest du umgekehrt einen neuen Partner, dürfte der dann auch nicht auf die Kinder aufpassen? Ohne den KV jetzt in Schutz nehmen zu wollen: kann es nicht sein, daß er eurer Tochter verboten hat, davon zu berichten, weil er genau wusste, wie du darauf reagierst? Natürlich ist es nicht ok, ein Kind mit so etwas zu belasten - aber ich glaube, momentan sind einfach auf allen Seiten Verletzungen noch so frisch, dass jede Kleinigkeit mißtrauisch beäugt wird. Ich würde euch auch raten, das JA als Vermittler einzuschalten. Lasst es im Interesse euer Kinder nicht dazu kommen, daß ihr - die ihr dennoch gemeinsam Eltern bleibt - euch bekriegt und die Kinder dadurch zusätzlich belastet oder es auf deren Rücken austragt.
F. Herzer
@sternschnuppe Er sagte, dass er sie mir nicht aushändigt. Das ich allein der Meinung bin, dass "ich" den Anspruch auf die Kindersachen hätte. Anspruch erhebe ich im Namen der Kinder, denn es sind ihre Sachen. Ich ziehe mit den Kindern um. Nein, ich hätte sie ihm nicht mitgegeben, wenn er nicht gelogen hätte. Umgang ist in keiner Weise geregelt. Es muss immer nach ihm gehen. Er hatte auch am vorigen Freitag Umgang mit ihr, also auch keine 14 Tage her. Er kann keine Absprachen treffen, sich geschweige daran halten. Wozu pocht er auf Umgang, wenn er dann arbeiten geht?! Das ist nicht Sinn und Zweck. Er hat schon immer keine Verantwortung übernommen. Es immer auf andere abgewelst (Mich, meine Mutter). Er hat von Dingen, die seine Kinder betreffen keine Ahnung. Es interessiert ihn auch nicht. Er macht jetzt ein auf Übervater und stellt mich als schlechte Mutter hin!? Werde dieses Verhalten nicht mehr länger hinnehmen und nur noch übers JA/Sozialpädagogischen Dienst Klärungen herbeiführen.
cube
Wie gesagt: das JA einzuschalten halte ich auch für vernünftig. Es wird aber dennoch so sein, das der KV Rechte hat - ob er diese auch als Pflicht gegenüber seinen Kindern sieht ist eine andere Sache. Er hat das Recht, sie zu sehen - ob in dieser Zeit auch seine Mutter, Partnerin oder sonst wer aufpasst, wird nicht dafür sorgen, daß sein Umgangsrecht eingeschränkt wird. Streitereien über Klsmotten, Skates etc. werden auch nicht vom JA geklärt werden - das wird eure Privatsache bleiben, diese Dinge zu klären. ZB indem du diese Dinge nicht mehr mitgibst. Je weniger er die Kinder sieht, umso weniger kann er Versntwortung übernehmen (lernen) - das JA wird deswegen den Umgang nicht einschränken, wenn keine Gefährdung vorliegt. Das ist nicht gegen dich gemeint - bereite dich nur darauf vor, das das JA die Kinder im Auge hat, und die haben ein Recht auf ihren Vater. Ganz egal, wie wenig du ihn und seine Art jetzt leiden magst oder wie ungerecht das dir gegenüber erscheinen mag.
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