Michelle9191
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Tochter ist nun 2 jahre alt geworden. Aufgrund dessen das der KV mich zum 3. Mal wegen ein und der selben Frau verlassen hat hat die kleine in innerhalb von 7 Monaten 3 tagesmütter gehabt und 3 Umzüge da er mich immer wieder zurück wollte und die Familie aufrecht erhalten wollte. Nun geht es darum das er jetzt wieder mit dieser Frau zusammen und der meinung ist das die kleine die schon kennenlernen soll und ich bin da anderer meinung. Denn ich finde das nach dem ganzen hin und her der Umgang erstmal langsam stattfinden soll und auch noch nicht über Nacht und auch nicht die neue Freundin schon kennenlernen soll, da ich denke das würde sie nur noch mehr durcheinander bringen , da sie ja jetzt ab September auch die 3. Tagesmutter kennenlernen soll und eine Eingewöhnung stattfinden soll da ich auch wieder arbeiten möchte. Jetzt weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll, natürlich soll er den Umgang haben da würde ich nie gegen sprechen aber halt eben langsam. Problem an der sache ist nur das er macht was er will und er für richtig hält und dabei nicht an die kleine denkt und das bereitet mir eben Sorgen weil ich nicht weiß in wie weit es der kleinen Schaden würde das ständige hin und her wegen ihm. Ich bedanke mich schon mal im voraus für Tips und einen Ratschlag. Mit freundlichen Grüßen M. Jansen
Hallo, Während des Umgangs kann sich der Vater treffen, mit wem er will. Ausnahme wäre eine Kindeswohlgefährdung, die hiernicht erkennbar ist. Liebe Grüße NB
misses-cat
Der kindsvater hat dich dreimal verlassen und zweimal bis du zurück gedackelt? Sorry du solltest dir für so jemanden einfach zu schade sein. Zum anderen der kindsvater darf in seiner Zeit sich mit jedem treffen den er will auch mit seiner freundin. Zum Thema Übernachtung, hat der Vater die kleine schon abends betreut? Wenn ja wird der Vater sich um die kleine auch über Nacht sofort kümmern dürfen
Lena_1922
Kann er machen wie er will. Den größten Trubel habt ihr als Paar in den letzten 2 Jahren verursacht. Kinder sind anderen Menschen gegenüber oft recht "weltoffen"
User-1736455377
Die Punkte, die du anführst, sind doch von dir mit verursacht. Du hättest ja auch "nein"sagen können zur Wiederbelebung eurer Beziehung. Ebenso ist es nicht die Schuld des Vaters, dass eure Tochter schon insges. 3 TaMu´s durch hat. Also mit diesen Gründen wirst du eher niemanden davon überzeugen, dass der Umgang zum Vater bzw. dessen Lebensgefährtin gerade nicht dem Kindeswohl entspricht. Das ständige Hin u.Her habt ihr bede verursacht - nicht der Vater alleine. Ich bezweifle, dass da ein Richter oder das JA deiner Argumentation folgen würde.
Michelle9191
Also wenn man keine Ahnung ne, ich hab im Experten forum geschrieben um eine vernünftige Antwort zu erhalten und keine Antworten von irgendwelchen Hobby Anwälten und besser wissern. Ganz detailliert kann ich hier nicht alles schreiben, aber Gründe weshalb ich das mit mir hab machen lassen gab es , er war ein sehr gute Blender und Schauspieler. Und wer wünscht sich kein Vater für das eigene Kind und eine glückliche Familie weswegen man dann auch mehr versuche startet weil man die Hoffnung bekommt das alles super ist. Also bitte diese blöden Kommentare immer. Mir ging es auch nicht Darum wer Schuld hat oder irgendwas. Kann ja nicht sein das man immer ungefragt Kommentare hier ablassen muss, man kann sich auch gerne um die eigenen Belange kümmern.
Lena_1922
Naja, trotzdem kann er die Umgangszeiten mit seinem Kind gestalten wie er möchte und mit wem. Ein Anwalt aus dem Internet wird dir da nicht helfen - wenn dann brauchst du einen vor Ort und dann kannst du beantragen was du möchtest - ggfls. hat es aber keine Aussicht auf Erfolg. Mein Ex wollte mir damals auch vorschreiben wen das Kind wann kennenlernen darf - die Situation ist nicht so selten.
Sue_Ellen
Wende dich ans jugendamt und setzt eine umgangsvereinbarung auf, da kannst du deine bedenken einbringen und hat hand und fuß.
Kolkrabe
Alkohol, Drogen, psychische Erkrankungen, wechselnde Partnerinnen sind nun einmal kein Grund, den Umgang auszusetzen. Wende Dich an das Jugendamt. Die dortigen Mitarbeiter haben zumeist einen neutralen und emotionslosen Blick auf die Rolle des Vaters, und werten ihn nicht als Partner. Zudem erhälst Du dort ggf. die notwendige Unterstützung, um den Mann als das zu sehen, was er für Dich nur noch sein sollte: der Vater Deines Kindes. Und all das rate ich Dir, weil ich über 10 Jahre von einem schwierigen Ex getrennt bin, und vieles erlebt habe. Aber es geht nur darum, was das Beste für das Kind ist. Nicht um mein gekränktes Ego.
misses-cat
Ich habe meinen Ex einmal eine zweite Chance gegeben, er hat den gleichen Fehler wieder gemacht, anders als du war ich weg und habe meine Kinder ( ich war mit dem 3 schwanger ) lieber alleine groß gezogen Du hast genauso dieses hin und her zu verantworten wie er und das würde dir das Jugendamt auch sagen
Sue_Ellen
Hilft das bei der lösung, wer wann warum was gemacht hat? Nein. Das jugendamt soll wege für die zukunft finden und sich nicht in vorwürfen verlieren.
Ähnliche Fragen
Der Vater meiner Tochter möchte plötzlich nach 5 Jahren seine Tochter sehen. Es gibt einen Gerichtsbeschluss von 2019, dieser besagt das er sie 2 mal die Woche über den Kinderschutzbund sehen darf. Er hat das Umgangsrecht nie wahrgenommen. Hat dieser Beschluss noch seine Gültigkeit ? In dieser Form ? Sie kennt ihn nicht und er hatte damals ein ...
Hallo ich wollte mit einem Freund meinem Sohn und seinem 9 jährigen Sohn ins Schwimmbad gehen. Nach langem hin und her sagte er das er sich nicht sicher sei ob er das darf, weil er 2022 auf Bewährung wegen sexual Delikt an einem Kind verurteilt wurde ( nicht sein eigener Sohn). Was genau schreibe ich aber gier nicht öffentlich. Er hat kein Sorgere ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Umgang mit dem Vater meiner 4-jährigen Tochter. Wir haben geteiltes Sorgerecht, aber sie lebt hauptsächlich bei mir. Der Vater wohnt ca. 3 Stunden entfernt und möchte unsere Tochter jedes zweite Wochenende zu sich nehmen – manchmal ab Donnerstag bis Sonntag oder auch Freitag bis Montag, je nachdem, wie es ihm pass ...
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist im Januar 12 Jahre alt geworden. Sie hat Kontakt zu Ihrem Vater, allerdings gibt es keinen regelmäßigen Umgang (war nie gewünscht). Mal alle drei Monate ein Wochenende, die Feiertage und mal drei Tage am Stück in den Sommerferien. Ich aktzeptiere das und versuche immer, entsprechend kurzfristig, seine Wünsche ...
Ich habe ein riesen Problem und weiß mir mittlerweile keinen Rat mehr und wende mich deswegen hilfesuchend an Sie. Ich versuche Ihnen kurz unser nahezu aussichtsloses Problem zu schildern. Ich bin eine alleinerziehende Mama von 2 Mädchen ( 4 und 11 Jahre ). Meine große Tochter Mia hat seit der Grundschule schwere Mobbing Probleme in der Sch ...
Sehr geehrte Frau Bader, der Kindsvater meiner fünfjährigen Tochter hat mir heute eröffnet, dass er im Juli 130 KM weg zieht (von aktuell 10 KM zwischen unseren Wohnungen). Er hat vor, Vollzeit seine schwerst pflegebedüftige Mutter, die nach mehreren Schlaganfällen nicht mehr alleine wohnen kann und gelähmt ist, zu pflegen und möchte deshalb ei ...
Werte Frau Bader, Ich habe im April diesen Jahres mein zweites Kind bekommen. Davor haben mein Ehemann und ich uns während der Schwabgerschaft getrennt. Derzeit lebe ich bis Ende Juli noch im gemeinsamen Haus. Ab August ziehe ich in eine Wohnung und werde beide Kinder auf mich ummelden. Nun habe ich seit einiger Zeit einen neuen Partner und ...
Guten Tag, Mein Partner und ich haben uns vor 8 Monaten getrennt .Davon hat er bis März den umgang regelmäßig wahrgenommen und wir haben uns auf einen 14 tage Rhythmus geeinigt . Ab März ist er dann zu seiner Freundin gezogen, und somit wurden die umgänge immer seltener bis jetzt 6 Monate gar keiner stattfand auch kein Telefonat. ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
Hallo, ich habe für meine 3 jährige Tochter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Vater hat montags und donnerstags Umgang mit ihr. Da er auf Montage ist und nur 14 tägig zu Hause ist, soll er bei Abwesenheit eine Videokonferenz mit ihr machen. So, jetzt möchte ich mal 2 Wochen mit ihr in den Urlaub verreisen (Herbstferien). ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit
- Elterngeld selbstständiger Partner
- Nach Elternzeit zu Hause bleiben
- Finanzieller Nachteil durch schwangerschaftsbedingte Versetzung
- Arbeitsvertrag läuft während der Schwangerschaft aus
- Insolvenz Betriebsstillegung schwanger Elterngeld
- LTA-Timing bei Schwangerschaft/Elternzeit nach laufender medizinischer Reha
- Keine Position nach verlängerter Elternzeit
- Beschäftigungsverbot während Resturlaub
- Namensänderung und Sorgerecht