Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgang- bzw. BesuchsPFLICHT

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgang- bzw. BesuchsPFLICHT

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Hallo Frau Bader, meine Frage zielt mal in eine andere Richtung. Mit meinem Ex teile mich mir das Sorgerecht für unsere 5 jährige Tochter. Er hat mir die ganzen letzten Jahre großen Streß gemacht und immer auf seine Rechte geklopft. Nur von seinen Pflichten wollte er nie etwas hören. Nun sind wir geschieden und der Unterhalt für die Kleine wird nun auch endlich regelmäßig gezahlt. Er ist partout nicht bereit mir das Sorgerecht zu überlassen udn das Gericht sieht keinen Grund es ihm wegzunehmen. "sich nicht kümmern" stellt keinen Grund da. Mein Mann hat vor einem Jahr die Auflage bekommen, sich um eine besuchsregelung zu kümmern. Vor 2,5 Jahren bin ich ausgezogen. Seitdem sieht er die Kleine so alle 8 Wochen (zum glück gibt es ja weihnachten und geburtstage) für ca. je 3 Stunden. Meine Tochter liebt ihren Papa sehr und würde sicher gerne mehr Zeit mit ihm verbringen. Ich möchte nun, daß er sich mehr beteiligt. Ich weiß natürlich, daß ich nichts gegen seinen Willen machen kann. Aber ich würde gerne, daß er sich mehr beteiligt. Ich würde mir wünschen, daß er sie pro Woche einen Nahcmittag sieht oder am WE einen ganzen Tag. Sie auch mal zu Ihrem Nachmittagssport bringt oder mit Ihr zum Kinderarzt geht. Eben einfach an Ihrem Leben teilnimmt. Was kann ich tun? Gibt es Erfahrungen hierzu? LG N.


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