Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgang bei Vorbestraften Vater

Frage: Umgang bei Vorbestraften Vater

Luana14

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe ein Sohn der erst wenige Tage alt ist. Der Vater von dem Kind ist vorbestraft wegen Sexueller diligte. Er darf sich Kinder unter 16 Jahre nicht nähren. Auch wurde ihm bereits gesagt, daß er das Kind ohne Aufsicht nicht sehen darf. (Er ist noch auf Bewährung) gerichtlich und antwaltlich ist noch nichts im Gang. Nun frage ich mich ob ich ihm das Baby mitgeben muss (alleine)? Ich verweigre ihm nicht das Kind zu sehen das hab ich ihm auch gesagt. Er kan es von mir aus natürlich bei mir zuhause sehen. Wie stünden meine Chancen wenn es vor das Gericht gehen würde? Würden diese unter diesem Umständen zustimmen das er das Kind ohne Aufsicht bekommt? Ich bedanke mich schonmal recht herzlich für Ihre Antwort.


la-floe

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DELIKTE!!!! Es sind DELIKTE! Und er darf sich nicht NÄHERN.!!!


Luana14

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Das heisst also das er sein Sohn auch mit Aufsicht nicht sehen darf? (es war eine Sexualstaftat nicht bei mir und natürlich auch nicht beim Kind!) Er war deswegen im Gefängnis und hat nun noch Bewährung. Entschuldigt bitte diese "blöde" frage.


Mitglied inaktiv

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Nein das heißt das nicht. La-floe hat nur deine Rechtschreibung korrigiert Lg


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