Sandra89marie16
Guten Tag ich habe ein großes Problem mit meinem noch Mann Im Februar trennte ich mich von meinem Mann da war unsere Tochter 10 Monate alt. Mein Mann hatte sich nie mit unserer Tochter beschäftigt nie etwas alleine unternommen noch nicht mal auf sie aufgepasst da viel ihm immer eine halbe Stunde vorher etwas "wichtigeres" ein. Deshalb sagte ich ihm er könne unsere Tochter drei mal die Woche zuhause besuchen und mit ihr spielen sie wickeln füttern usw denn auch dies tat er bis zu unserer Trennung nicht. Drei mal sagte er wegen einer Faschingsfeier ab bis Abend zum bettfertig machen wie ich ihn gebeten habe damit sich die kleine auch daran gewöhnt blieb er nie. Mein Mann wurde in der Ehe oft sehr laut hat unser Kind bereits einmal aufs Bett zurück gedrückt und fest gehalten als sie sich aufsetzen wollte weil er der Meinung war sie hat jetzt zu schlafen. Unser Kind war durch die vielen lauten Auseinandersetzungen sehr nervös ist jetzt noch sehr misstrauisch und sehr auf mich fixiert bleibt auch bei niemanden usw. Gut also er kam dann öfter um mit ihr zu spielen und so habe ich ab Ende März gesagt kann er sie einmal die Woche für einen Nachmittag holen von 14:30 bis 19:00 dies klappte auch sehr gut zwei mal wobei er sie immer viel früher wieder brachte weil sie "quengelte" nach dem dritten Mal kam unsere Tochter nach Hause war total verstört weinte nur noch war gar nicht mehr ausgeglichen riss sich die Haare aus und schlug mit dem Kopf gegen die Wände. Daraufhin und auf Anraten eines Kinderarztes habe ich meinen Mann gesagt das ich sie vorerst nicht mehr mitgebe da sie scheinbar mit der Situation überfordert ist. Letzte Woche war mein Mann Abend da die kleine ist zu Bett gegangen wir kamen ins streiten. Er schrie so laut das unsere Tochter weinend aufwachte und sich nicht mehr beruhigen lies zu allem übel schubste er mich auch noch zwei mal zur Seite und beschimpfte mich lautstark. Nun meine Frage mein Mann möchte nun regeln lassen das er sein Kind ohne mich sehen kann am besten von Freitag bis Sonntag. Ich möchte ihn sie aber ungerne alleine mitgeben da ihn die Bedürfnisse unserer Tochter und das seelische wohl nicht wirklich interessieren ihr Verhalten nach seinem letzten wiederbringen belächelte er nur und meinte da gewöhne sie sich schon noch dran. Ein Wochenende würde ich ihm sowieso nicht zutrauen da er keine Ahnung von den Alltag essen wickeln usw hat und unsere Tochter auch gar nicht ruhen würde da sie Abend mich braucht. Dazu kommt das mein Mann bereits des Öfteren alkoholisiert war als er bei uns auftauchte und ich weiß das er Abend gerne und viel trinkt meist lies er sein Auto schon zuhause und kam zu Fuß dabei hatte er Bier um bei uns eins zu trinken. Wie verhalte ich mich richtig? Ist es wirklich nicht akzeptabel wie ich ihm anbiete das er sie einmal die Woche in meinem Beisein besuchen und spielen kann oder mit uns auf den Spielplatz ? Muss ich ihn nach alle dem mehr gewähren?
Hallo, Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet im Zweifel das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat. Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es, auch im Auto, mitnehmen. Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, dass die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Das Kind muss im Normalfall auch dann zum Vater, wenn es nicht will. Hier ist es Aufgabe der Mutter, auf das Kind entsprechend einzuwirken. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt. Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife - Ferien/ Feiertag etc. sollte man sich gütlich einigen und eine hälftige Teilung vornehmen Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, psychische Krankheiten, die nachweisbar sind, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. Liebe Grüsse, NB
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