Colien07022004
Sehr geehrte Frau Bader, unsere Tochter, 10 Jahre hat zu ihrem Vater noch nie ein gutes Verhältnis gehabt. Sie sieht in aller 14 Tage am Samstag, übernachtet hat sie auch bei ihm, möchte das aber nicht mehr von sich aus. Der Vater hat das akzeptiert. Ich bemühe mich immer sehr, ihr die Besuchstage schmackhaft zu machen. Es ist mir sehr wichtig, dass sie ihren Vater und den Rest der Familie kennt. Jedoch ist sie selbst nie begeistert von den Treffen. Sie besucht eine Ballettschule, die gleichzeitig ihre Obetrschule ist. Tgl von 8-18 Uhr. Oft muss am Wochenende geprobt werden, gerade zur Winterspielzeit sind in der Semperoper viele Auftritte. Nun möchte der Vater ihr das Training am Wochenende verbieten, obwohl es schulisch notwendig ist. Unsere Tochter wehrt sich heftigst dagegen, weil es ihre große Leidenschaft ist umd sie sich die Aufnahme an der Schule hart erkämpft hat. Er ist sehr uneinsichtig und will sie, notfalls mit dem JA zwingen, zu seinen freien Terminen zu kommen. Passt es ihm nicht, sagt er einfach ab, dann müssen wir beim nächsten mal springen. Welche Rechte hat meine Tochter? Darf sie selbst entscheiden ob sie Umgang möchte? Darf er eine schulische Probe einfach absagen obwohl er kein Sorgerecht hat? Seit Jahren bin ich nur am Vermitteln und Schlichten. Es ist anstrengend immer die Vernümpftige zu sein und auf alle Forderungen zu reagieren. Nun ist es aber so, dass unsere Tochter ihren Weg gefunden hat und es an der Zeit ist auch ihren Willen zu akzeptieren! LG
Hallo, ich hatte dazu doch schon am 17.03.2014 geschrieben und habe meine rechtliche Auffassung nicht geändert. Er und auch sie haben ein Umgangsrecht-da muss man flexibel planen. Warum will er, dass sie am WE nicht übt? Ist es zuviel für sie? Da muss er sachliche Argumente haben. Ich kann nicht galuben, das sie jedes WE übt und er das Umgangsrecht deshalb nicht ausüben kann. Das klingt für mich vorgeschoben - und für ihn wahrscheinlich auch. Liebe Grüße NB
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Vielen Dank für ihre Antwort (siehe unten), das hilft mir sehr. Ich habe gleich noch eine Anschlussfrage: Würde das Gericht ihm dieses jedes 2. Wochenende + evtl. einen Tag unter der Woche auch zusprechen, obwohl ich mich vor der Trennung um alles, was das Kind betrifft, allein gekümmert habe, er extrem aggressiv (aber kein Schlagen) ist und ...
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