Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Übertragung Elternzeit Berechnung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Übertragung Elternzeit Berechnung

MissesET

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zur Übertragung der Elternzeit. Kind1 wurde am 10.09.2015 geboren, ich habe hierfür 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nun bin ich wieder schwanger, ET ist der 26.05.2017. Bei meinem AG habe ich eine Unterbrechung der bestehenden Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes für Kind2 beantragt. Ich möchte nun 3 Jahre Elternzeit für Kind2 nehmen und dann die verbliebene Zeit für Kind1 direkt anhängen. Wenn Kind2 zum errechneten ET kommt, hätte ich für Kind1 19 Monate und 3 Tage Elternzeit genommen / verbraucht. Wie muss ich nun die verbliebenen Tage / Monate für Kind1 berechnen? Gehen hier nur ganze Monate oder zählt tatsächlich jeder Tag? Vielen Dank MissesET


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können bei Kind 1 bis zu 24 Monate übertragen - ich wüsste nicht, dass es nicht auch taggenau gehen soll. Liebe Grüße NB


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