mette.ola
Guten Tag, mein Sohn ist im August 2014 geboren. Zeitgleich lief mein damaliger Arbeitsvertrag aus. Ich habe dann Elterngeld in Anspruch genommen und bin im Anschluss 7 Monate (gewollt) nicht erwerbstätig gewesen. Im April 2016 habe ich eine neue Stelle angetreten. Nun meine Frage: Ich habe somit nie Elternzeit beantragt. Jetzt würde ich gern doch noch mal zwei Monate Elternzeit nehmen. Der AG würde dem grundsätzlich zustimmen, jedoch habe ich die Übertragung der Elternzeit vor dem dritten Geburtstag nicht gemacht, da ich zu dem Zeitpunkt gar nicht geplant hatte, noch einmal Elternzeit zu nehmen. Wäre die nun trotzdem noch möglich? Kann man die Übertragung mit Zustimmung des AGs auch noch später anmelden? Danke!
Hallo, Das können Sie mit Frist 13 Wo schriftlich beantragen-Sie können dann bis zu 12 Mo nehmen, wenn der AG zustimmt. Unbedingt auch mit der KK abklären! Liebe Grüße NB
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