Frage: Elternzeit Übertragung

Hallo wir haben zwei Söhne (geboren Im Mai 2015 und im Januar 2018) Für den kleineren hat mein Mann drei jahre Elternteilzeit mit 30 Wochenstunden in Anspruch genommen. Für den großen gar keine Elternzeit. Im elternzeitantrag für unseren jüngeren Sohn hatten wir aber geschrieben,dass wir die 12 Monate,die übertragen werden können, übertragen möchten. Der Arbeitgeber hat dem elternzeitantrag damals zugestimmt ist dabei aber nicht speziell auf die Übertragung der übrigen Monate von unserem älteren Sohn eingegangen. Jetzt hat mein Mann zum Anlass der Einschulung einen elternteilzeit Antrag gestellt und der Arbeitgeber hat abgelehnt mit dem Hinweis dass er der Übertragung nicht zugestimmt hat. Geht das? Ich dachte dadurch dass der Antrag damals angenommen wurde wurde der Übertragung automatisch zugestimmt. Dankeschön fürs lesen ich bin gerade sehr verzweifelt!

von Glücklichezweifachmama am 15.12.2020, 13:24



Antwort auf: Elternzeit Übertragung

Hallo, da das Kind nach dem 01.07.2015 geboren ist, bedarf es keiner Zustimmung vom AG: Wenn die Frist eingehalten ist (7 Wo, da er noch nicht 3 ist), besteht ein Anspruch. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.12.2020



Antwort auf: Elternzeit Übertragung

Wenn Kind 1 ein paar Wochen später, also nach dem 01.07.15 geboren worden wäre, wäre ein Übertragung möglich gewesen. So nicht.

von KielSprotte am 15.12.2020, 15:33



Antwort auf: Elternzeit Übertragung

Ich fürchte Frau Bader hat die Kinder verwechselt. Für den Kleinen ist die Elternzeit schon aufgebraucht. Für den Großen hat der Arbeitgeber der Übertragung jetzt nicht zustimmt. Erstmal besteht dadurch kein Anspruch mehr auf Elternzeit für den Vater. Der Arbeitgeber darf allerdings nicht blind ablehnen, sondern muss das Ganze in beidseitigem Interesse abwägen. Es heißt: "Der Arbeitgeber darf die Zustimmung aber nicht beliebig verweigern. Vielmehr hat er seine Entscheidung nach billigem Ermessen zu treffen. Er muss die wesentlichen Umstände des Einzelfalles abwägen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigen." Ich würde mir vom Arbeitgeber die Ablehnungsgründe ganz genau erläutern lassen und wieso er zu dem Ergebnis kommt, dass der Vater keine Elternzeit mehr nehmen kann.

von Dojii am 15.12.2020, 15:51



Antwort auf: Elternzeit Übertragung

Für den älteren Sohn gibt es doch gar keine Elternzeit mehr??? Und für den jüngeren gar keine Elternzeit beansprucht? Warum dann Elternzeit Antrag?

Mitglied inaktiv - 15.12.2020, 16:12



Antwort auf: Elternzeit Übertragung

Für den Kleinen (2018) hat der Vater bereits 3 Jahre genutzt, für den Großen (2015) gar nichts. Es geht um die Elternzeit des Kindes aus Mai 2015. Für das Kind aus 2015 hat der Arbeitgeber jetzt eine Übertragung abgelehnt. Aber hier ist seine Macht meiner Meinung nach auch nicht grenzenlos. Auch er muss sich an § 315 BGB halten.

von Dojii am 15.12.2020, 16:25



Antwort auf: Elternzeit Übertragung

Sorry verwechselt

Mitglied inaktiv - 15.12.2020, 18:16



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