Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

übertragener Resturlaub

Frage: übertragener Resturlaub

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Für das 1. Kind wurde Elternzeit beantragt vom 10. Mai 2006 - 09. Mai 2008. Während dieser Zeit wird ein Minijob in der Firma ausgeübt. Aus der Vollzeitbeschäftigung sind noch 10 Tage Resturlaub da, welche eigentlich nach Beendigung der Elternzeit genommen werden sollten. Jetzt wird das zweite Kind adoptiert. 1. Welcher Tag wird für Beginn der Elternzeit genommen? Rückkehr in Deutschland oder Inobhutnahme im Ausland? Rückkehr wird der 14. Oktober 2007. Die 10 Tage Resturlaub sollen nicht verfallen. 2. Werden diese dann vor Beginn der Elternzeit genommen, d.h. die Elternzeit verschiebt sich für's zweite Kind und Beginn wird dann der 27. Oktober 2007 sein --> korrekt??? 3. Werden diese 10 Tage anteilig nach dem Gehalt meiner Vollzeitbeschäftigung vergütet? 4. Kann der Arbeitgeber sich weigern, diese 10 Tage zu vergüten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ab Aufnahme in der Familie, darunter würde ich verstehen: in D. 2. Ich würde den 1. EU zu Ende nehmen dann theoretisch die 10 Tage arbeiten u dann den neuen EZ nehmen 3.+ 4. Erklärt sich mit 2. Liebe Grüsse, NB


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