Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Überstundenabbau bei teilweisem Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Überstundenabbau bei teilweisem Beschäftigungsverbot

Palma17

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Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin und habe ein teilweises Beschäftigungsverbot (6 statt 8 Stunden Arbeit täglich). Aus meiner vorherigen Beschäftigungszeit habe ich noch viele Überstunden. Ich bin der Auffassung, dass ich für komplette Arbeitstage, an denen ich Überstunden abbaue, 6 Stunden der Überstunden in Anspruch nehmen muss. Mein Dienstherr ist der Auffassung, dass ich 8 Stunden abfeiern muss, um einen Tag frei zu bekommen. Wie ist die rechtliche Lage in diesem Fall?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie kriegen 8 Stunden bezahlt, also werden auch 8 Stunden angerechnet. Liebe Grüße NB


Felica

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Dein AG hat Recht. Wenn du an dem Tag nicht arbeitest weil überstundenfrei, Urlaub oder Krankheit, gilt ein regulärer Arbeitstag. Das BV greift nur wenn du arbeitest und dann erst ab der 7ten Stunde.


Mitglied inaktiv

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Das ist so richtig, du bekommst ja für 8 Stunden den Lohn. Rechtlich ist es so, dass 8 Stunden bezahlt bekommst und die fehlenden Stunden erhält er über die Umlage der KK zurück. Nimmst du nun Überstundenfrei kann die Stunden nicht zurückbekommen. Das gleiche gilt auch, wenn du Urlaub nimmst.


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