Mitglied inaktiv
Ich bin in der 9. SSW, mein ET ist der 17.05.02. Beruflich arbeite ich jetzt 25 Stunden die Woche - natürlich mit vielen Überstunden. Bis zum Ende 2001 habe ich bis heute ca. 35 Tage an Überstunden und 15 Tage Urlaub, noch nicht eingerechnet die für 2002. Nun gehe ich aber ab 05.04.2002 in meine Wochen. Zwei Jahre soll dann meine Elternzeit betragen. Ab Mai 2002 ziehe ich in eine ca. 200 km entfernte Stadt. Wie muß ich mich jetzt verhalten? Ich komme nach der Elternzeit nicht wieder zurück in den Betrieb. Können Sie mich auf Grund dieser Tatsache kündigen? Muß ich den AG mitteilen, daß ich nach der Elternzeit nicht wieder komme? Was ist mit den Überstunden? Wir hatten schon einmal angefragt, ob der AG die bezahlen will, dies möchte er aber nicht und ich jetzt auch nicht mehr. Wie ist hier die Rechtslage? Im Vorfeld möchte ich mich schon jetzt bei Ihnen bedanken. Viele Grüße, Ina.
Liebe Ina, ich gehe davon aus, dass Sie volljährig sind. 1. Sie dürfen in der SS höchstens 8,5 Std. täglich oder 90 Std. in der Doppelwoche arbeiten 2. Nein, Ihnen ist nicht zu kündigen. 3. Ich rate Ihnen erst zum Ende des EU zu kündigen Gruß, NB
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Wenn ich mir Überstunden auszahlen lasse, wird dies auf mein EGPlus angerechnet und abgezogen?
Liebe Frau Bader, Zur Situation: Wir erwarten Anfang September unser erstes KInd. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende Januar 2024 aus, eine Verlängerung plant der Arbeitgeber leider nicht. Ich habe zusammengerechnet noch genau einen Monat Überstunden und Urlaub. Mein Freund und ich planen die Elternzeit bzw. das Elterngeld aufzuteilen. ...
Guten Abend Frau Bader,
Hallo, kurz nach dem ich schwanger wurde, bekam ich das Arbeitsverbot. Bei der Aufregung habe ich es nicht realisiert und weiter zur Arbeit gekommen. In den nächsten 4,5 Monaten habe ich Urlaub genommen und war mal krankgeschrieben. Danach habe ich wieder mal die Ärztin besucht. Dann hat es sich herausgestellt, das ich die ganze Zeit Arbeitsverb ...
Hallo Frau Bader Ich habe eine Problem und zwar ich bin derzeit in Elternzeit und wollte nun meine Überstunden auszahlen lassen die ich noch habe wir reden hier von 89,5h plus 7 Tage Urlaub. Nun habe ich ein Schreiben erhalten das ich derzeit nicht arbeite das AV ruht und somit keine Überstunden ausgezahlt werden können. Mein AG möchte das ich me ...
Hallo Frau Bader, ich bin schwanger in der 19 ssw und seid ca Mitte Februar im BV welches von meinem AG ausgesprochen wurde. ich habe am Anfang des BV in unserer PA gefragt wie es mit der Auszahlung der Überstunden laufen wird und mir wurde gesagt es sei kein Problem egal wann! (In der normalen Anstellung können wir jeden Monat individuell ...
Sehr geehrte Frau Bader, verfallen bereits beantragte aber noch nicht angetretene Überstunden, wenn zur gleichen Zeit ein Beschäftigungsverbot (BV) gilt? Beispiel: Überstunden beantragt und genehmigt vom 15.08.-31.08.2024. BV ab 01.08.2024. Falls dies nicht der Fall ist, hätten Sie eine Rechtsgrundlage (Gesetzestexte oder Gerichtsurteil) ...
Liebe Frau Bader, während seiner Elternzeit mit Basis-Elterngeld würde mein Partner auch die Auszahlung seiner Überstunden erhalten. Jetzt scheint die Anrechnung aufs Elterngeld davon anzuhängen, ob die als Lohn oder Einmalzahlung ausgewiesen sind, wie ich früheren Antworten von Ihnen entnehmen konnte. Wenn diese nicht als Lohn bezeichnet sind, ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber vor Eintritt meiner Schwangerschaft regelmäßig Überstunden gemacht (20 - 30 Stunden pro Monat) , welche monatlich ausbezahlt wurden. Nun darf ich aufgrund der Schwangerschaft nach dem Beschäftigungsverbot laut Mutterschutzgesetz keine Überstunden mehr leisten, was zu finanziellen Einbuße ...
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