Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, Sie haben in einer Ihrer Antworten geschrieben, dass Überstunden im gewissen Rahmen zulässig sind. Was bedeutet das bei Teilzeitbeschäftigung mit 20 Std. wöchentlich? Wie ist es mit Gleitzeitstunden, werden sie auch als Überstunden betrachtet? In unseren Betriebsvereinbarungen steht, dass Gleitzeitstunden durch Freizeit außerhalb der Kernarbeitszeit abgegolten werden. Was kann man machen, wenn die Anzahl der Gleitzeitstunden wegen der Arbeitsbelastung immer größer wird? Vielen Dank im voraus. Eva
Liebe Eva, in welchem Zusammenhang Überstunden? Grundsätzlich? In der SS? GRuß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich meine Überstunden und Mehrgleitzeitstunden bei Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit. Viele Grüße, Eva
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