PianoPianissimo
Hallo Frau Bader, ich bin nach meiner Elternzeit nun in Teilzeit wieder arbeiten (15h/Woche), die ersten beiden Monate noch unter Bezug von ElterngeldPlus. Nun ist der erste Monat fast um und es haben sich ein paar Überstunden (ca. 5-6) über den Monat verteilt gesammelt. Diese werden nicht ausgezahlt, sondern irgendwann als Freizeitausgleich gewährt. Muss ich diese Überstunden der Elterngeldstelle melden? Wird mir dann gegenfalls das Elterngeld gekürzt? Falls dem so ist, würde ich sie zeitnah noch als Freizeitausgleich nehmen (falls nicht, spare ich sie lieber für den Kitastart...). Schaut die Elterngeldstelle dabei auf den einzelnen Monat, oder könnte ich die Überstunden auch am Ende der beiden Monate nehmen und so über den gesamten Zeitraum den Durchschnitt von ca. 15h erreichen? Wie genau muss ich die Durchschnittliche Arbeitszeit treffen, ohne Probleme zu befürchten (da die Arbeitszeit elektronisch minutengenau erfasst wird, ist ein ganz konkretes einhalten schwierig...) Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!
Hallo, nur, wenn sie in Lohn ausgezahlt werden. Liebe Grüße NB
mellomania
Soviel ich weiß musst du das nicht melden, da es eben durch Abbau ausgeglichen wird. Nur wenn es am Monatsende ausbezahlt werden würde, musst du es melden
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