Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich im Erziehungsurlaub und arbeite 19 Std. Teilzeit. Ich erhalte kein Erziehungsgeld. Ich möchte gern Überstunden leisten. Verliere ich dadurch den Status "Erziehunngsurlaub" und meine Rechte? Ausserdem besteht die Frage, ob mein Vorgesetzter so etwas wie Schutzpflichten verletzen würde, indem er die Überstunden genehmigt? D.h ist er gehalten, mir die Überstunden, die eigentlich von der Firma dringend benötigt werden und ich auch gern zuleisten bereit bin, zu "verbieten"? Vielen Dank für Ihre Hilfe, Ulrike Giessen
Liebe Ulrike, mehr als 19 Std. sind nicht zulässig. Sie können nur Ihren EU mit Zustimmung des AG beenden und den bestehenden Vertrag ändern (s. auch in der Suchmaschine das neue Teilzeitarbeitsgesetz). IOm EU bleiben können Sie nicht, da das Kind ja wohl vor dem 01.01.01 geboren ist. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, danke für Ihre Antwort. Was haette es denn genau für KOnsequenzen, wenn ich nun doch Überstunden leisten würde und diese auch bezahlt bekäme? Danke, Ulrike Giessen
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hallo, vielleicht können sie mir helfen?! ich werde ab mitwwoch bei einen anderen ag 19 h die woche im eu arbeiten. nun werde ich womöglich auch überstunden machen müssen, die jedoch nicht bezahlt, sondern abgebummelt werden. also meine frage, bin ich dann trotzdem noch im eu, wenn ich diese unbezahlten überstunden mache oder nicht mehr. danke fü ...
Wenn ich mir Überstunden auszahlen lasse, wird dies auf mein EGPlus angerechnet und abgezogen?
Liebe Frau Bader, Zur Situation: Wir erwarten Anfang September unser erstes KInd. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende Januar 2024 aus, eine Verlängerung plant der Arbeitgeber leider nicht. Ich habe zusammengerechnet noch genau einen Monat Überstunden und Urlaub. Mein Freund und ich planen die Elternzeit bzw. das Elterngeld aufzuteilen. ...
Guten Abend Frau Bader,
Hallo, kurz nach dem ich schwanger wurde, bekam ich das Arbeitsverbot. Bei der Aufregung habe ich es nicht realisiert und weiter zur Arbeit gekommen. In den nächsten 4,5 Monaten habe ich Urlaub genommen und war mal krankgeschrieben. Danach habe ich wieder mal die Ärztin besucht. Dann hat es sich herausgestellt, das ich die ganze Zeit Arbeitsverb ...
Hallo Frau Bader Ich habe eine Problem und zwar ich bin derzeit in Elternzeit und wollte nun meine Überstunden auszahlen lassen die ich noch habe wir reden hier von 89,5h plus 7 Tage Urlaub. Nun habe ich ein Schreiben erhalten das ich derzeit nicht arbeite das AV ruht und somit keine Überstunden ausgezahlt werden können. Mein AG möchte das ich me ...
Hallo Frau Bader, ich bin schwanger in der 19 ssw und seid ca Mitte Februar im BV welches von meinem AG ausgesprochen wurde. ich habe am Anfang des BV in unserer PA gefragt wie es mit der Auszahlung der Überstunden laufen wird und mir wurde gesagt es sei kein Problem egal wann! (In der normalen Anstellung können wir jeden Monat individuell ...
Sehr geehrte Frau Bader, verfallen bereits beantragte aber noch nicht angetretene Überstunden, wenn zur gleichen Zeit ein Beschäftigungsverbot (BV) gilt? Beispiel: Überstunden beantragt und genehmigt vom 15.08.-31.08.2024. BV ab 01.08.2024. Falls dies nicht der Fall ist, hätten Sie eine Rechtsgrundlage (Gesetzestexte oder Gerichtsurteil) ...
Liebe Frau Bader, während seiner Elternzeit mit Basis-Elterngeld würde mein Partner auch die Auszahlung seiner Überstunden erhalten. Jetzt scheint die Anrechnung aufs Elterngeld davon anzuhängen, ob die als Lohn oder Einmalzahlung ausgewiesen sind, wie ich früheren Antworten von Ihnen entnehmen konnte. Wenn diese nicht als Lohn bezeichnet sind, ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber vor Eintritt meiner Schwangerschaft regelmäßig Überstunden gemacht (20 - 30 Stunden pro Monat) , welche monatlich ausbezahlt wurden. Nun darf ich aufgrund der Schwangerschaft nach dem Beschäftigungsverbot laut Mutterschutzgesetz keine Überstunden mehr leisten, was zu finanziellen Einbuße ...