Mitglied inaktiv
hallo, vielleicht können sie mir helfen?! ich werde ab mitwwoch bei einen anderen ag 19 h die woche im eu arbeiten. nun werde ich womöglich auch überstunden machen müssen, die jedoch nicht bezahlt, sondern abgebummelt werden. also meine frage, bin ich dann trotzdem noch im eu, wenn ich diese unbezahlten überstunden mache oder nicht mehr. danke für ihre antwort annett
Hallo, ich gehe ebenfalls vom alten Recht aus. Nach dem Wortlaut des Gesetzes sind Überstunden nicht möglich. 19 Std. die Woche, nicht mehr. Aber der Devise "wo kein Kläger, da kein Richter" kann ich nicht folgen. Vielmehr stellt dies einen strafrechtlichen Betrug dar, der vom zuständigen Amt bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wird. Das ist es nicht wert. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Annett! Ich habe im EZU auch Überstunden gemacht, die ich abbummeln muß. Da ich bei meinem alten AG geblieben bin, ist es eigentlich auch egal, wann ich die abbummele. Das kommt mir jetzt entgegen, da ich nach dem EZU jetzt 25 Stunden die Woche arbeite UND meinen Sohn betreue, was ich vielleicht nicht immer schaffe. An Deiner Stelle müsstest Du die Überstunden noch während des EZU abbummeln. Ansonsten sehe ich da kein Problem. Effektiv hast Du dann durchschnittlich 19 Stunden pro Woche gearbeitet, wie das verteilt ist, geht doch keinen was an! Viele Grüße Andrea
Mitglied inaktiv
Ich kann Andrea nicht Recht geben... Vorneweg: Ich gehe jetzt mal vom "alten Recht" aus: Grundsätzlich sieht das EU-Gesetz max. 19 Stunden wöchentliche Arbeitszeit vor. PUNKT. Nicht mehr. Auch keine Durchschnittsbildung z. b. über einen Monat oder so. Wer mehr als 19 Std. pro Woche arbeitet befindet sich nicht mehr im Erzeihungsurlaub, als auch kein Erziehungsgeld mehr. Das Gestz sagt nichts zu Überstunden aus, sondern definiert eben "nur" ganz klar die max. Arbeistzeit pro Woche. Das geht "niemanden" also schon was an, zumal die auch mal drauf kommen, die wöchentliche Arbeistzeit zu überprüfen. Klar, ansonsten gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter... Viele Grüße, Désirée
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