lieblingsmutti
Hallo, meine Chefin ist 71 Jahre alt und hat den wunsch geäußert das sie irgend wann mal aufhören möchte.! Sie aber bis zu diesem Zeitpunkt uns Angestellten nicht gesagt hat wann der Zeitpunkt ist. Nun möchte ich gerne zum 2. mal Schwanger werden und auf jeden Fall 1 Jahr zu Hause bleiben.Wie verhält sich das wenn ich schwanger bin oder bereits entbunden habe und sie in der Zeit aufhört und einen Nachfolger für die Praxis bringt, muß der Nachfolger den Mutterschutz übernehmen und mich dann wieder einstellen? Lg Nadine
Hallo, bei einer Betriebsnachfolge tritt der neue AG in alle Pflichten des alten AG ein. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Das kommt drauf an welch Verträge die miteinander schließen. Im Endeffekt hört sie ja auch, somit kann sie fristgerecht kündigen. Lediglich die Räume werden neu vermietet , ein Abstand fürs Inventar bezahlt. Eine Übernahme der Miarbeiter ist sicherlich toll für diese, aber keine Pflicht. Von daher würde ich meinen Kinderwunsch nicht davon abhängig machen, keiner weiß was in 1 oder 2 Jahren sicher ist.
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