Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

TZ in EZ! Aufhebungsvertrag ja oder nein

Frage: TZ in EZ! Aufhebungsvertrag ja oder nein

Mitglied inaktiv

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Hallo, wenn man TZ in EZ arbeitet und die Firma einen NICHTS zu tun gibt, man immer wieder seine Arbeit anbietet, zählt das schon zum Mobbing? Man hat Einem Alles an Arbeit genommen, nur damit man selber noch was zu tun hat. Ist man trotzdem unkündbar? Wie lange sollte man das durchhalten? Was kann man bei einer Abfindung verlangen, wenn man 9 JAhre dort arbeitet und noch 2-4 JAhre EZ hat? Was kann man sonst dagegen tun, um seine WÜrde zu behalten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Frage ist, warum man Ihnen nichts zu arbeiten gibt - wenn es nicht genug zu tun gibt, ist es ja kein Mobbing, wenn auch im ERgebnis sicher unbefriedigend. In der EZ sind Sie unkündbar, ab dem ersten Tag danach nicht mehr. Einen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht, der AG kann, wenn er betriebsbedingt kündigen will, statt dessen eine Abfindung anbieten, die Fausformel ist 1/2 Bruttogehalt pro Beschaäftigungsjahr Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Man könnte mir ja Arbeit geben, tut man aber einfach nicht.MAn wird angepöbelt, vor anderen Kollegen. usw. Neue Angestellte machen jetzt meinen Job. Was soll ich tun?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, achso, ich dachte, es sei keine Arbeit da. Dann klingt es tatsächlich nach mopping. Aber vor Gericht muss man es beweisen können. Schreiben Sie dem Ag doch einen netten Brief, Sie fühlen sich unausgelastet u würden ihm gerne mit noch mehr Arbeitskraft zur Verfügung stehen. LG NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, das habe ich regelmässig gemacht und mache es auch weiterhin. Sage immer in Mails, dass ich mich schikaniert fühle. Es geht keiner drauf ein. Ich habe schon viele Unterlagen als Beweise gesammelt und schreibe auch Mobbingtagebuch. Aber soll ich dann klagen? Wer hat bei so was den längeren Atem? Mittlerweile habe ich Stressbedingt schon einen Tinnitus, vielen Dank für Ihre antwort.


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