Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

TZ-Arbeit im 2. Elternzeitjahr

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: TZ-Arbeit im 2. Elternzeitjahr

Ramona9286

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Hallo! Ich habe für unseren Sohn zwei Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt und auch das Elterngeld auf zwei Jahre splitten lassen. Nun würde ich gerne im kommenden zweiten Jahr der Elternzeit wieder 25% bei meinem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst einsteigen. Die Elterngeldstelle, bei der ich sicherheitshalber nachgefragt hatte, sagte mir, dass sich der Elterngeldanspruch eigentlich nur auf das erste Jahr des Kindes bezieht, weshalb ich durch meinen Zuverdienst nichts vom Elterngeld abgezogen bekäme. Ich hoffe, bis dahin ist alles richtig und verständlich. Jetzt stellt sich mir die Frage: wenn ich im Laufe dieser TZ-Tätigkeit wieder schwanger werden würde, wird dann mein Verdienst auf das zweite Elterngeld angerechnet oder wird das dann mit 0,00 gerechnet, weil ich ja eigentlich noch in Elternzeit bin? Liebe Grüße und schon im Vorfeld danke für die Antworten!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählt der Verdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt des zweiten Kindes. Lieben Gruß, NB


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