Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

TZ Ablehnung nach Elternzeit - welche Frist muss ich einhalten?

Frage: TZ Ablehnung nach Elternzeit - welche Frist muss ich einhalten?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, Ich habe TZ nach meiner Elternzeit beantragt und nun gestern eine Ablehnung bekommen. Was muss ich nun als nächsten Schritt tun und welche Frist muss ich hier beachten? Danke und beste Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist zuerst zu klären, ob Sie einen Anspruch haben. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB


cube

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Wenn du deinen ursprünglichen Vertrag nicht mehr erfüllen kannst, musst du fristgerecht kündigen. Oder die EZ verlängern (wenn du 2 volle Jahre bisher beantrag hattest, kann der AG das 3. Jahr nicht ablehnen) und kannst dann in der EZ bei einem anderen AG arbeiten. Warum wurde denn abgelehnt? Wenn es um bestimmte Arbeitszeiten geht, kann man ja evt. nochmal darüber sprechen und einen Kompromiss finden.


Felica

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Wichtig wäre zu wissen wie viele Mitarbeiter der Betrieb hat und mit welcher Begründung die Ablehnung erfolgte.


Karlafrodo

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Hast du normale Teilzeit oder Brückenteilzeit beantragt? Letztere lässt sich schwerer ablehnen.


Mitglied inaktiv

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Normale Teilzeit. Die Firma hat auch mehr als 15 MA und ich bin dort seit 10 Jahren. Mir geht es nur um den nächsten Schritt, da ich weiß dass sie mir eine Teilzeit ermöglichen müssen. Kündigen werde ich nicht. Ich habe mir die Manager Position hart erarbeitet.


cube

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Nein, sie müssen nicht. Du hast einen Anspruch, ja - aber der AG kann auch betrieblichen und/oder organisatorischen Gründen ablehnen. Auf Nachfrage deinerseits muss er also die Ablehnung begründen. Dann kann man sehen, ob diese Gründe tatsächlich ausreichend sind. Nur so am Rande: eine Managerposition in TZ ist oft schwer möglich ohne das Abläufe dadurch negativ beeinflusst werden oder gar nicht mehr funktionieren.


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