Mitglied inaktiv
Hallo, mein Mann hat sich von uns getrennt und zahlt regelmäßig Unterhalt. Nun kommen aber immer wieder noch zusätzliche Kosten, z. B. Schulbücher, Artztrechnungen, erhöhte Kindergartenbeiträge, Kosten für Schulbetreuung usw. auf mich zu. Muß ich dies alles vom Unterhalt bezahlen oder ist mein Mann verpflichtet hier noch einen Anteil zu tragen? Vielen Dank. Gaby
Hallo, das ist eine Frage des Sonderbedarfs. Hierzu Beispiele: Arztkosten -wenn notwendig, aber von der Krankenkasse nicht erstattet SONDERBEDARF Betreuungskosten-ja Brillenkosten-ja Familienfeiern-nein Internatskosten-sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, siehe die Anmerkung unten Kindergartenbeitrag-nein. Die Mutter kann diese Kosten aber bei der Berechnung ihres eigenen Unterhaltsanspruchs von ihrem Einkommen abziehen, wenn sie berufstätig ist Klassenfahrt-die meisten Gerichte: ja, siehe die Anmerkung unten Kleidung-nein Kommunion-sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, die meisten Gerichte sagen "nein" (siehe die Anmerkung unten) Lernmittel-nein Möbel-nein Musikausbildung-nein, es sei denn, es liegen gehobene Einkommensverhältnisse vor und die Musikausbildung gehört zum üblichen Lebensstandart der Familie Musikinstrument-nein Nachhilfe-ja, wenn unvorhersehbar und nicht über einen längeren Zeitraum Pivatschule-nein Prozesskosten-ja Schüleraustausch-sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, siehe die Anmerkung unten Sport-nein Umzugskosten-ja Urlaubskosten-nein Zahnarztkosten-ja Gruß, NB
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