dinekuhnert
Unsere Tochter lebt bei mir, ich bin berufstätig, alleinerziehend. Jedes zweite Wochenende ist sie bei ihrem Vater und übernachtet dort. Kann der Kindesvater mir Geld für die Kleidung ecct.. vom Unterhalt abziehen? Die Situation zwischen uns wird immer angespannter.
Hallo Nein. Liebe Grüsse NB
brittachen
Ganz klar: Nein kann er nicht! Zur Kleidung : du gibst deiner Tochter genügend fürs Wochenende mit und das nimmt sie auch wieder mit. Kauft er was, ist das sein Ding. Auch für Unternehmungen und Lebensmittel musst du nichts zahlen, bzw. er darf nix abziehen. Abholen und bringen muss er sie auch auf seine Kosten. Einzige Ausnahme : Du bist mit Tochter unnötig weit weg gezogen. Dann musst du dich beteiligen. Dein Ex will Macht ausüben. Lass das nicht mit dir machen. Such dir schleunigst einen Familienanwalt und lass dich beraten .
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