trotz ständiger Schmerzen kein Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: trotz ständiger Schmerzen kein Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich bin derzeit in der SSW 21+5 und leide seit ca. 3 Monaten an folgenden Beschwerden: ständige Bauchschmerzen – ein unerträgliches Ziehen und Stechen, es tritt in unregelmäßigen Abständen auf – also nicht täglich – und dauert ca. 5 Minuten aber dann teilweise über den ganzen Tag verteilt. Kopfschmerzen: treten immer nach längeren Arbeiten am PC auf. Und können dann die ganze Nacht anhalten. Rückenschmerzen: diese treten täglich auf und gehen von der Wirbelsäule bis in die Beine. Schmerzen in den Beinen und Knien. Um den Rücken zu entlasten versuche ich jegliche Arbeiten – Wäsche aus der Maschine holen oder ähnliches im Knien zu erledigen. Bereits beim in die Knie gehen schmerzen diese und knacken sobald ich versuche aufzustehen bin ich nicht in der Lage selbständig – aus den Beinen heraus – aufzustehen sondern muß mich entweder fest halten und hochziehen oder mir helfen lassen. Auch kann ich nicht dadurch nicht normal sitzen da ich meine Beine – um die Knie zu entlasten – ständig ausstrecken oder im Liegen hoch lagern muss, damit sie nicht schmerzen. Mein Frauenarzt konnte mir bei diesen Beschwerden nicht weiterhelfen auch mein Hausarzt konnte mir nur über das Knieproblem etwas sagen. Und zwar so viel, dass meine Kniegelenke locker sind und ich nach der Geburt etwas unternehmen soll. So lange halte ich diese Schmerzen nicht mehr aus. Auch meine Arbeit leidet darunter da ich als Teamassistentin tätig bin und für vier Abteilungsleiter zuständig bin, komme ich kaum aus dem Sessel und wenn doch dann nur um in knien Prospekte zu ordnen oder im bücken Material zu versenden. Auch zwei Krankschreibungen durch meinen Frauenarzt – jeweils 2 Wochen – haben keine Entspannung oder Besserung gebracht. Als ich meinen Frauenarzt auf ein eventuelles Beschäftigungsverbot angesprochen habe. Erklärte mir dieser ich könne aufgrund dieser Lappalien keins erhalten. Da ich dafür entweder mit giftigen Stoffen arbeiten müsse oder sonst irgendwie die Gesundheit des Kindes gefährden müsste und er mir keins ausstellen kann. Nun meine Frage an Sie. Reichen o. g. Gründe für ein Beschäftigungsverbot tatsächlich nicht aus? Für mich sind die Schmerzen zwischenzeitlich unerträglich. Mein Arbeitgeber bekommt davon nichts mit, weil ich mich dort niemals über meine Schmerzen beschweren würde. Danke Susi

Mitglied inaktiv - 02.08.2000, 10:37



Antwort auf: trotz ständiger Schmerzen kein Beschäftigungsverbot

Liebe Susi, auf individuelle Rechtsprobleme darf ich nicht eingehen (bitte Hinweise im Forum lesen)- konsultieren Sie doch mal einen anderen FA! N. Bader

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.08.2000



Antwort auf: trotz ständiger Schmerzen kein Beschäftigungsverbot

hallo susi, kann dir zwar keine rechtliche auskunft geben aber an deiner stelle würde ich in jedem falle noch einen zweiten fa konsultieren. so geht´s ja auch nicht oder hast du ihn mal gefragt, ob er die verantwortung dafür übernimmt, wenn du auf grund der ganzen "lapalien" dein baby verlierst??? *kopfschüttel* und dir alles gute antje

Mitglied inaktiv - 02.08.2000, 15:37



Antwort auf: trotz ständiger Schmerzen kein Beschäftigungsverbot

Liebe Susi, ich selbst wurde auch während der Schwangerschaft für 4 Wochen am Stück krank geschrieben und meine FA sagte damals, wenn es nicht besser mit den Beschwerden wird, dann müsse sie mich die ganze Schwangerschaft über aus den Verkehr ziehen. Ich denke, daß Du einfach mal den Arzt wechseln solltest. Dann verdienst Du eben etwas weniger, da Du dann Krankengeld beziehen wirst? Meine Schwester wurde im übrigen ab dem 6. Monat krank geschrieben ohne dass sie eine Arbeitsstelle mit z. B. giftigen Stoffen vollzog! Wohnst Du zufällig im Münchner Raum, dann kann ich Dir eine gute FA empfehlen? Frau Dr. Scharff, Hohenzollernstraße 97, München, Tel.: 089/2712100. Liebe Gruesse Mady

Mitglied inaktiv - 02.08.2000, 22:13



Antwort auf: trotz ständiger Schmerzen kein Beschäftigungsverbot

Hallo Susi Ich bin zwar kein Jurist, aber vielleicht kann ich dir ja ein paar Hinweise geben: Man unterscheidet zwischen einem generellen und einem individuellen Beschäftigungsverbot. Das generelle Verbot greift z.B. beim Umgang mit giftigen Stoffen. Dein Arbeitgeber muß dir dann einen anderen Arbeitsplatz zuweisen. Wenn er das nicht kann, dann kannst du zuhause bleiben. Dafür brauchst du keinen Arzt. Aber dein Arbeitsplatz ist ja im Büro und du hast eine sitzende Tätigkeit, die nicht taktgebunden(z.B. Fließband) ist. Da wird es schon schwieriger, außer du arbeitest in einer Farbenfabrik ... Bei einem individuellen Beschäftigungsverbot sieht es ein bißchen anders aus. Das spricht der Arzt aus, wenn die individuellen Umstände am Arbeitsplatz die Gesundheit des Kindes oder der Mutter gefährden. Schmerzen reichen da in der Regel nicht aus, um ein solches Verbot auszusprechen. Es müssen andere Dinge hinzukommen, um dieses zu rechtfertigen. Möglich wäre folgendes: Du hast z.B. schon mal eine Fehlgeburt gehabt und befürchtest, das du dem Stress am Arbeitsplatz (dein Chef brüllt dich ständig an, weil er sauer ist über den baldigen Fortfall deiner Arbeitskraft, die Mitarbeiter spielen dir üble Streiche, weil sie bald deine Arbeit machen müsssen etc.) nicht gewachsen bist und wieder so etwas passieren kann. Der Stress äußert sich in Verspannungen, Kopfschmerzen, Übelkeit ... Du fängst an zu zittern (Aufregung, Angst), wenn du nur an deinen Arbeitsplatz denkst bzw. darüber sprichst ... Es wird bei dir nicht so schlimm sein, aber geh doch mal zu einem anderen Arzt, für den unerträgliche Schmerzen keine Lappalie sind. Es klingt vielleicht blöd, aber ist der Arbeitsplatz, an dem du sitzt, richtig ausgestattet ? Hast du einen "Sessel", wie du schreibst, oder einen Bürostuhl, der für deinen Rücken geeignet ist? Ist dein Bildschirm in der richtigen Entfernung von den Augen und in der richtigen Höhe? Hast du ausreichend Platz auf deinem Schreibtisch ? Steht der Bildschirm vor dem Fenster oder schaust du auf eine Wand ? Flackert der Bildschirm, ist er strahlungsarm ? Die Vorschriften über die Ausstattung eines Bildschirmarbeitsplatzes müssen bei euch im Betrieb ausliegen. Schau doch da mal rein. 'Viele Grüße Lutz

Mitglied inaktiv - 03.08.2000, 16:10



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