Elvira-pal
Hallo Frau Bader, ich bin im ersten Jahr der Elternzeit und bekomme für meinen kleinen Sohn das Basis Elterngeld. Ich habe zwei Jahre Elternzeit beim AG beantragt, ab 01.02.2016 bis 01.02.2018. Ich habe vor Anfang Oktober mit meinem AG eine Besprechung zu machen wegen der Teilzeittätigkeit ab 02.02.2017, er war bis jetzt einverstnden dass ich wieder teilzeit bei ihm arbeiten darf. Nach dem ersten Jahr möchte ich auch wieder arbeiten gehen. Ich wollte Sie fragen, was passiert wenn ich zB im Oktober den Vertrag für die Teilzeittätigkeit bekomme und im November wieder schwanger bin? Sicher wollte ich 3-4 monate abwarten bevor ich dem AG die neue Schwangerschaft mitteile (wenn es klappt). Muss ich dann meinem AG vorher informieren ( so im Januar irgendwann ) oder am besten ab Februar wenn ich zurück in der Arbeit bin? Ich wollte schon einen gewissen Zeitraum abwarten mann weiß nie was passiert. Kann er dann wenn ich ihm es vorher sage, dass ich noch mals schwanger bin (bevor ich mit der Teilzeitarbeit beginne) den von uns beiden unterschriebenen Vertrag widerrufen? oder ablehnen wenn ich noch nicht unterschrieben habe? Wann wäre es am besten ok für beide? Ich frage weil wir für ein zweiteres Kind bald planen, aber es nicht klappt muss ich wieder arbeiten gehen. Vielen Dank, Elvira aus Stuttgart.
Hallo, sinnvoll ist es, es ihm zu sagen, wenn der gewünschte Vertrag unterschrieben ist - ein Nachteil kann Ihnen daraus nicht erwachsen Liebe Grüße NB
Elvira-pal
Irgendwann nach dem der Vertrag unterschrieben ist, bevor ich in die Arbeit wieder gehe aber trotzdem nachdem 2-3 monate (die gefährlichsten) vorbei sind meinen Sie wäre am besten?
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