Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeittätigkeit zuruckziehen wegen neuer Schwangerschaft

Frage: Teilzeittätigkeit zuruckziehen wegen neuer Schwangerschaft

Elvira-pal

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich bin im ersten Jahr der Elternzeit und bekomme für meinen kleinen Sohn das Basis Elterngeld. Ich habe zwei Jahre Elternzeit beim AG beantragt, ab 01.02.2016 bis 01.02.2018. Ich habe vor Anfang Oktober mit meinem AG eine Besprechung zu machen wegen der Teilzeittätigkeit ab 02.02.2017, er war bis jetzt einverstnden dass ich wieder teilzeit bei ihm arbeiten darf. Nach dem ersten Jahr möchte ich auch wieder arbeiten gehen. Ich wollte Sie fragen, was passiert wenn ich zB im Oktober den Vertrag für die Teilzeittätigkeit bekomme und im November wieder schwanger bin? Sicher wollte ich 3-4 monate abwarten bevor ich dem AG die neue Schwangerschaft mitteile (wenn es klappt). Muss ich dann meinem AG vorher informieren ( so im Januar irgendwann ) oder am besten ab Februar wenn ich zurück in der Arbeit bin? Ich wollte schon einen gewissen Zeitraum abwarten mann weiß nie was passiert. Kann er dann wenn ich ihm es vorher sage, dass ich noch mals schwanger bin (bevor ich mit der Teilzeitarbeit beginne) den von uns beiden unterschriebenen Vertrag widerrufen? oder ablehnen wenn ich noch nicht unterschrieben habe? Wann wäre es am besten ok für beide? Ich frage weil wir für ein zweiteres Kind bald planen, aber es nicht klappt muss ich wieder arbeiten gehen. Vielen Dank, Elvira aus Stuttgart.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, sinnvoll ist es, es ihm zu sagen, wenn der gewünschte Vertrag unterschrieben ist - ein Nachteil kann Ihnen daraus nicht erwachsen Liebe Grüße NB


Elvira-pal

Beitrag melden

Irgendwann nach dem der Vertrag unterschrieben ist, bevor ich in die Arbeit wieder gehe aber trotzdem nachdem 2-3 monate (die gefährlichsten) vorbei sind meinen Sie wäre am besten?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Damen und Herren,  ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am  26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...

Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen.  Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit ...

Hallo Frau Bader, ich habe aktuell einen befristeten Arbeitsvertrag, der während meiner Schwangerschaft auslaufen wird. Ich vermute mal, dass ich nicht hochschwanger direkt einen neuen Job finde und erst mal Arbeitslosengeld 1 beantragen muss.  1. Wie würde es dann während des Mutterschutz weitergehen? Bekäme ich dann weiterhin Arbeitsloseng ...

ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: ich bin mit Kind 2 bis zum 8.10.26 in Elternzeit. So jetzt habe ich mit meinem AG besprochen das ich zum 1.6.26 Teilzeit in Elternzeit für max. 32 Stunden die Woche arbeiten kommen möchte. Diese würden sich aufteilen in 1-2 Nachtdienste pro Woche und die anderen Stunden Tagsüber im Tag Dienst. (I ...

Mal eine Frage leider wurde ich zum 31.12.25 gekündigt . Nun habe ich bis jetzt auch noch nichts neues gefunden und habe jetzt vor kurzem Positiv getest und warte auf mein Frauenarzttermin im Februar. Ich habe mich in der Produktion beworben(schon bevor ich positiv getest habe)und in einer HNO Praxis(weil ich mfa gelernt habe)Zum Vorstellungsgesprä ...

Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...