Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitjob im EU, neuer AG

Frage: Teilzeitjob im EU, neuer AG

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Hallo Frau Bader, derzeit bin ich im EU und arbeite stundenweise (325 €- Basis). Nun hat mir dieser AG eine Teilzeitstelle angeboten, die ich sehr gern annehmen möchte. Eine grundsätzliche "Erlaubnis" meines alten AG liegt mir schriftlich vor, dass ich eine "Nebentätigkeit" ausüben darf. Doch hier bin ich mir unschlüssig, ob ich dies Angebot annehmen kann, ohne das ruhende Arbeitsverhältnis lösen zu müssen. Deshalb die Frage an Sie: Kann ich bei einem anderen AG als dem vor dem EU eine Teilzeitbeschäftigung von max. 30 Std. ausüben ohne das ruhende AV zu gefährden? Und wenn ja, muss ich die Teilzeitstelle befristen oder kann sie unbefristet laufen.... ??? Vielen Dank vorab Bine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Bine, wenn der AG zustimmt, ist das ok. Ich würde es aber auf den EU befristen (oder allgemein auf EU, wenn noch ein 2. zu erwarten ist). Vertrag schriftlich machen! Gruß, NB


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