anniePhine
Hallo, eigentlich endet meine 1 jährige Elternzeit Anfang Oktober 2013. Habe neues Jobangebot bekommen. Der neue Arbeitgeber braucht mich aber zum 01.09.2013. Wenn ich nun meinem alten Arbeitgeber kündige, vorausgesetzt er gewährt keinen Aufhebungsvertrag, müsste für ihn ja auch die verkürzte Elternzeit gelten in der man 3 Monate vor Beendigung der Elternzeit kündigen muss, auch wenn im Arbeitsvertrag was anderes steht. D.h. Kündigung beim alten AG wäre dann Ende September gültig. Frage: darf ich trotz der Kündigungszeit beim neuen AG anfangen? Was geschieht dann mit meinem Urlaubsanspruch beim alten AG? Ich habe auch schon heraus bekommen, dass ich während der Elternzeit 30h arbeiten darf.. aber die Fragestellung bleibt ka dennoch dieselbe.... :(
Hallo, TZ? Dann würde ich versuchen, die EZ zu verlängern und in der EZ in TZ zu arbeiten. Ansonsten einfach kündigen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Du kannst entweder einen Aufhebungsvertrag zum Tag xx.xx.xxxx mit Deinem Arbeitgeber schließen, oder kündigen. Bei der Kündigung hast Du zwei Möglichkeiten, entweder übst Du das Sonderkündigungsrecht zum Ende der EZ aus, wo Du exakt 3 Monate Kündigungsfrist hast, oder Du kündigst innerhalb Deiner EZ unter Einhaltung Deiner vertraglich geregelten Kündigungsfrist. Wenn Du nun also bereits am 01.09.2013 bei einem anderen Arbeitgeber anfangen willst, dann scheidet dass Sonderkündigungsrecht aus wenn Deine EZ wie geschrieben Anfang Oktober endet. Daher bleibt Dir nur der Aufhebungsvertrag oder die normale Kündigung. Wenn in Deinem Vetrag keine expliziten Kündigungsfriste stehen, dann gelten die tariflichen, wenn Du keinem Tarifvertrag unterliegst, dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigungsfristen_kuendigung.htm). Wenn Du vor dem Ende der EZ bei Deinem AG kündigst endet damit auch automatisch die EZ. Der neue Arbeitgeber kann Dich dann zwar auch wieder in EZ melden, muss er aber nicht. Wenn Du nicht mehr in EZ bist, dann bist Du auch nicht mehr kostenfrei versichert - sollte man bedenken, falls Endzeitpunkt bei AG1 und Startzeitpunkt bei AG2 nicht identisch sind. Bei dem neuen AG darfst Du erst anfangen wenn der Vertrag beim alten AG beendet ist, oder mit dessen Zustimmung (z.B. TZ in EZ bei anderem AG). Der Urlaub, welcher Dir noch zustehen würde, muss vergütet werden. LG Sabine
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