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Hallo Frau Bader, derzeit befinde ich mich in der ELternzeit und möchte nun wieder auf Teilzeitbasis arbeiten gehen. Eine Stelle in meiner "alten" Position ist zwar grundsätzlich auch auf Teilzeitbasis möglich, allerdings ist der Bedarf momentan nicht da. Meine Firma hat mir nun eine Stelle angeboten, die etwas "unter" meiner alten Position liegt. Jetzt liegt mir die Ergänzung zum Arbeitsvertrag vor und das Gehalt ist niedriger als erwartet. Die Personalabteilung meint, dass sei das normale Gehalt in meiner künftigen Position und das orientiere sich nicht an meinem alten Gehalt, da ich ja auch nicht mehr der "alten" Tätigkeit nachgehe. Doch arbeite ich ja nicht auf meinen Wunsch hin auf der "neuen" Position, sondern auf Wunsch der Firma. Steht mir nicht anteilsmäßig mein "altes" GEhalt zu? Vielen lieben Dank Michaela
Hallo, gemäß Teilteitgesetz steht Ihnen das alte Gehalt zu, es sei denn, Sie stimmen zu. Gruß, Nb
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