Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitdauer befristen oder unbefristet - nach Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeitdauer befristen oder unbefristet - nach Elternzeit

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Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst eigentlich Vollzeit und bin momentan in Elternzeit. Ich habe jetzt angekündigt das ich ab Oktober wieder anfangen möchte - allerdings Teilzeit. Nun sagte man mir in der Regel befristet man die Dauer für die Teilzeit da man als Mutter ja die Möglichkeit haben möchte in den nächsten Jahren wieder Vollzeit zu arbeiten. Nun bin ich nicht sicher ob mir das nur gesagt wurde damit das Unternehmen mich nicht "ein Leben lang" als Teilzeitmitarbeiterin am Ärmel haben möchte oder ob es wirklich bbesser ist zu befristen. Sehe ich die Sachlage richtig: Wenn ich meine Teilzeitstelle z.b. für 3 Jahre befristen lasse dann können sie mir ggf. nach dieser Zeit sagen "Entweder sie kommen wieder Vollzeit oder sie müssen sich etwas anders suchen", wenn ads der Fall wäre wäre es doch bester die Teilzeitdauer nicht zu befristen - so könnte ich dann wenn ich wirklich wieder Voll arbeiten möchte den Vorschlag machen das ich wieder voll arbeite oder mir ggf. etgwas neues suchen. Denn ganz ehrlich, mein Sohn ist noch keine 2 Jahre alt und wenn sich meine prsönliche Situation nicht die nächsten Jahre gravierend zum negativen verändert habe ich nicht vor die nächsten Jahre wieder Vollzeit zu arbeiten - sondern frühestens wenn der Kleine sich ein Stück weit selbst versorgen kann und das wird noch einige Jahre dauern. 'Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Vielen Dank für Ihre Antwort. MfG


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Hallo, nein bin keine Beamtin. Allerdings gilt bei uns der TVÖD trotzdem. Bin Angestellte im Öffentlichen Dienst.


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