wide0_2
Hallo noch einmal, den Paragraph habe ich gefunden, so wirklich schlau werde ich aber nicht daraus. Heisst es wenn ich also befriste für 3 Jahre das mein AG nach dieser Zeit sagen kann "Entwede sie arbeiten ab jetzt Vollzeit oder sie suchen sich einen anderen Arbeitgeber" oder kann ich nach diesen 3 Jahren mit Einhaltung einer 'Frist von 6 Monaten wieder einen Antrag auf Teilzeir stellen und mein Arbeitgeber MUSS dies dann akzeptieren? Ich hab Angst das wenn ich nicht befriste, mein Arbeitgeber die Möglichkeit hat zu sagen "Frau... wir können sie nicht mehr als Teilzeitkraft beschäftigen" und ich dann da stehe. Deshalb tendiere ich zum Unbefristeteten. Danke nochmal und Entschuldigung für die andauernde Frage.
Hallo, TVöD ist nicht mein Schwerpunkt. Vllt. finden Sie heir die Lösung: http://www.chronosagentur.de/AZB/download/AZ-TVoeD-inter.pdf Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Erstmal gibt es die Teilzeit nur für die Dauer der Elternzeit. Ist diese rum, musst du wieder auf deinen alten Arbeitsplatz - Vollzeit - wieder zurück. Möchtest du nach der Elternzeit auch "nur" Teilzeit haben, musst du mit deinem AG einen Änderungsvertrag aushandeln. Befristet du den Arbeitsvertrag nach der Elternzeit, dann läuft der einfach aus. Also nix mit Teilzeit weiter machen oder wieder auf Vollzeit zurück. Dein Chef könnte sich so locker von dir trennen oder dir neue/schlechtere Konditionen anbieten... Gruß Sabine
wide0_2
'Sorry Sabine aber Thema verfehlt =( Ich möchte weder WÄHREND meiner Elternzeit arbeiten sondern erst wieder danach und das dann Teilzeit das weiss mein AG auch schon un dder Änderungsvertrag ist schon in Arbeit, NOCH möchte ich mein Arbeitsverhältnis befristen!
wide0_2
Es geht darum das ich die Dauer der Teilzeit befristen kann aber nicht muss und ich möchte wissen was besser ist. Mein Arbeitsvertrag an sich wird weiter unbefristet bleiben.
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