Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Elternzeit Stelle unbefristet neu besetzt

Frage: Nach Elternzeit Stelle unbefristet neu besetzt

AO85

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Ich bin seit 2 Jahren als Führungskraft einer Abteilung angestellt(45 Mitarbeiter) , auch so im Arbeitsvertrag festgesetzt was Position, Stunden, Gehalt angeht. Unternehmen hat ca. 400 Mitarbeiter. Nun bin ich im Beschäftigungsverbot und bald in Elternzeit für 1 Jahr. Nun habe ich gesehen, dass meine Stelle unbefristet ausgeschrieben wurde. Ich weiß, dass ich kein Anrecht auf genau diese Position habe, aber eine Vergleichbare, sprich Stunden, Entgelt, Führungsverantwortung. Ich weiß, dass in einem Jahr kein anderer Abteilungsleiter gehen wird. Was ist nun, wenn mir mein AG ergo keine vergleichbare Stelle anbieten kann? Ihm bleibt ja dann immernoch die Möglichkeit der Änderungskündigung nach der Elternzeit, um mich auf eine geringer vergütete Position zu setzen. Wenn ich diese ablehne, werde ich ja automatisch gekündigt. Also sind Frauen in Elternzeit ja doch benachteiligt und können ganz simpel gekickt werden über den oben genannten Weg. Und das Recht auf Widereinstellung auf eine vergleichbare Position kann durch die Änderungskündigung ganz leicht ausgehebelt werden. Oder sehe ich das falsch?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der Betrieb mehr als 10 AN hat, gilt das KSchG Dann kann der AG eben nicht einfach so kündigen. Er braucht einen der drei Gründe: betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt + die soziale Auswahl. Aber ich gebe Ihnen Recht: es hätte mehr Sinn gemacht, jmd. befristet einzustellen. Kingt wirklich so, als habe er Sie als Führungskraft abgeschrieben. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Du hast nach der EZ Anspruch auf deine alte oder vergleichbare Stelle, was in der Regel in der Position aber auch VZ bedeutet. Kannst und willst du das leisten? Gerade eine Führungsposition kann i.d.R. nicht in TZ ausgeführt werden, wenn du aber nicht VZ kannst oder willst, musst du kündigen........ Überlege dir die Möglichkeit 3 Jahre EZ zu nehmen und ggf. innerhalb der EZ in TZ eine andere Tätigkeit auszuüben - dann bleibt dein VZ-Führungs-Vertrag solange bestehen und du kannst VZ wieder einsteigen, wenn das Kind 3 Jahre alt ist (statt 1 Jahr).


AO85

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Ja ich möchte wieder in Vollzeit einsteigen. Die Betreuung ist gesichert. 3 Jahre raus möchte ich nicht, auch finanziell ist das nicht möglich.


AO85

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Und was kann ich da nun tun? :(


chrissicat

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Aktuell wirst du da nicht viel machen können. Wenn dein Arbeitgeber dir während Schwangerschaft, Mutterschutz oder Elternzeit kündigt, dann kannst/solltest du unverzüglich Kündigungsschutzklage einreichen. Aber gegen die Einstellung einer anderen Person kannst du nichts machen. Theoretisch kann er mit dir oder mit der neueingestellten Person nach deiner Rückkehr ja auch andere Pläne haben, vielleicht wird dann eine "vergleichbare, neue Stelle" geschaffen...


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