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Teilzeitbeschäftigung nach Elternzeit

Frage: Teilzeitbeschäftigung nach Elternzeit

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Guten Tag ! Im Oktober diesen Jahres läuft meine Elternzeit aus. Ich habe bereits eine Reduzierung meiner Arbeitszeit auf 50 % - vormittags- beantragt. Mein Arbeitgeber besitzt zwei Niederlassungen in der Stadt. In der nähergelegenen war ich vor meiner Elternzeit bis zur Geburt beschäftigt. Die andere Niederlassung ist 20km weiter weg. Jetzt möchte mich mein Arbeitgeber zu den o.g. Bedingungen nur in der weiter weg gelegenen Niederlassung beschäftigen. Ich weiß, das ist in der heutigen Zeit ein `Luxusproblem `, mich würde aber dennoch interessieren, ob ich eine Beschäftigung in der nähergelegenen Niederlassung durchsetzen könnte. Die Niederlassungen sind arbeitstechnisch völlig identisch. MfG


Mitglied inaktiv

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für welche NL bist Du eingestellt, also ob da der Ort drinnesteht, ansonsten kann er es meines Wissens durchsetzen... Noch ein guter Rat, wenn Dein AG einer TZ zustimmt und auch noch Deine Zeiten einhält, dann kannste Dich mehr als glücklich schätzen. Abe einer bestimmten Vorraussetzung muß der AG zwar einer TZ zustimmen, aber nicht unbedingt zu den von Dir gewünschten Zeiten. Viel Glück LG Peeka


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