Mitglied inaktiv
Guten Tag ! Im Oktober diesen Jahres läuft meine Elternzeit aus. Ich habe bereits eine Reduzierung meiner Arbeitszeit auf 50 % - vormittags- beantragt. Mein Arbeitgeber besitzt zwei Niederlassungen in der Stadt. In der nähergelegenen war ich vor meiner Elternzeit bis zur Geburt beschäftigt. Die andere Niederlassung ist 20km weiter weg. Jetzt möchte mich mein Arbeitgeber zu den o.g. Bedingungen nur in der weiter weg gelegenen Niederlassung beschäftigen. Ich weiß, das ist in der heutigen Zeit ein `Luxusproblem `, mich würde aber dennoch interessieren, ob ich eine Beschäftigung in der nähergelegenen Niederlassung durchsetzen könnte. Die Niederlassungen sind arbeitstechnisch völlig identisch. MfG
Mitglied inaktiv
für welche NL bist Du eingestellt, also ob da der Ort drinnesteht, ansonsten kann er es meines Wissens durchsetzen... Noch ein guter Rat, wenn Dein AG einer TZ zustimmt und auch noch Deine Zeiten einhält, dann kannste Dich mehr als glücklich schätzen. Abe einer bestimmten Vorraussetzung muß der AG zwar einer TZ zustimmen, aber nicht unbedingt zu den von Dir gewünschten Zeiten. Viel Glück LG Peeka
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, ich habe vor meiner Schwangerschaft 40 Std /Woche gearbeitet. Während der Elternzeit habe ich dann Teilzeitbeschäftigung 25 Stunden/ Woche Heimarbeit gemacht. Da meine kleine Tochter aber schwer erkrankt ist, bin ich seit Oktober 2017 krank geschrieben. D.h. ich bekomme derzeit Krankengeld auf den 25 Std.-Lohn und zusätzlich noc ...
Hallo Frau Bader, ich bin im Beamtenverhältnis. Ich habe zwei Kinder und befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, auf 20%. Mir stellt sich die Frage wie viel Mutterschutzgeld ich bekomme, wenn ich während der noch laufenden Elternzeit schwanger werden würde und entbinde. Be ...
Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...
Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz. Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG
Mein Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben. Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig. Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...