Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitarbeit

Frage: Teilzeitarbeit

Mitglied inaktiv

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Ich würde gerne direkt im Anschluß an den Mutterschutz wieder Teilzeit arbeiten gehen. Wie lange habe ich Anspruch auf meinen alten Job (bis 8 Wochen nach der Geburt oder kann ich auch länger pausieren?) Gibt es eine Mindeststundenzahl? Sollte ich einen neuen Vertrag vereinbaren und muß ich dann überhaupt Erziehungsurlaub beantragen? Könnte sich der Arbeitgeber weigern (ich arbeite in einem Großkonzern) mir einen Teilzeitjob zu gewähren auch über den Zeitraum von 3 JAhren hinaus? Vielen Dank für die Beantwortung meiner vielen Fragen, aber im Moment bin ich noch etwas konfus... Grüße Tina


Mitglied inaktiv

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Hallo Tina, ich werde auch direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen und zwar in Teilzeit für 30 Stunden. Nach dem neuen Gesetz darfst Du nämlich während des Erziehungsurlaubes bis zu 30 Stunden arbeiten gehen und da Du in einem Großkonzern arbeitest, kann Dein Arbeitgeber eigentlich nichts dagegen einwenden. Erziehungsurlaub mußt Du aber beantragen ansonsten mußt Du Vollzeit arbeiten gehen oder einen neuen Arbeitsvertrag abschließen. Bye, Anja


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