Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitarbeit

Frage: Teilzeitarbeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich wollte gern ab September 2001 für 19 Stunden die Woche arbeiten gehen. Mein Kind ist dann 1 Jahr alt. Das hatte ich auch bei meinem AG beantragt. Meine Fragen: Habe ich das Recht auf Teilzeitarbeit? Oder kann mein AG sagen, bleiben Sie mal 3 Jahre zu Hause. Wir brauchen Sie nicht. Heute mußte ich zum Gespräch. Jetzt wollen die mit mir irgendwie "arbeiten von zu Hause aus" machen, je nach Arbeitsbedarf. Bin Sekretärin, haben jetzt natürlich eine neue für den Job. Vergütung wird nach Zeile abgerechnet (z. B. 0,10 DM pro Zeile). Ich habe jetzt überhaupt keine Ahnung, ob das für mich von Vorteil ist. Denke aber eher nicht. Können Sie mir bitte helfen? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Ina, grundsätzlich ist das alles eine Aushandlungssache (Höhe der Vergütung etc.). Ein Anspruch auf Teilzeit besteht aber nach dem neuen Teilzeitarbeitsgesetz. Es besteht ein begrenzter Anspruch auf Teilzeit, wenn: - mind 15 AN da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich habe eine mit dem Arbeitgeber vereinbarte 4-Tage-Woche, um meine vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit zu erbringen. Heute erfuhr ich, daß mir - und wohl allen Teilzeitkräften, dir nicht alle Wochentage arbeiten - für jeden Feiertag, der in die 4 Tage fällt, Unterstunden berechnet werden. (Keine Ahnung, ob ich Überstunden für Feiertage a ...

Hallo, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und arbeite bereits in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber (22,20 Stunden). Nun habe ich einen Antrag auf Fortführung der Teilzeittätigkeit in Elternzeit gestellt. Ich möchte gerne 25,0 Stunden arbeiten. Mein Arbeitgeber stimmt der Teilzeittätigkeit grundsätzlich zu. Allerdings wollen sie, dass ich nur ...

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.

Guten Tag Frau Bader, unser Kind ist im September 2024 auf die Welt gekommen. Ich habe die ersten 7 Monate EG Basis beantragt und ab dem 8 LM Elterngeld Plus und ab 8 LM würde ich in Teilzeit 16 Std pro Woche arbeiten gehen.  Da ich aber auch am Wochenenden arbeite auch mal Nachtdienste bekomme ich dafür Zuschläge. Mir wurde gesagt , ich da ...

Hallo ich habe schon ähnliche Fragen gefunden, aber nicht genau das richtige.  Also schildere ich erstmal meine Situation: Mein Sohn ist im Dezember 2023 auf die Welt gekommen, meine Elternzeit läuft noch bis Ende Dezember 2025. Da ich nun im März zum letzten Mal Elterngeld bekomme, starte ich am 01.Mai wieder zu arbeiten in Teilzeit. Hierzu gibt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...