Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitarbeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeitarbeit

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Ich wollte gern ab September 2001 für 19 Stunden die Woche arbeiten gehen. Mein Kind ist dann 1 Jahr alt. Das hatte ich auch bei meinem AG beantragt. Meine Fragen: Habe ich das Recht auf Teilzeitarbeit? Oder kann mein AG sagen, bleiben Sie mal 3 Jahre zu Hause. Wir brauchen Sie nicht. Heute mußte ich zum Gespräch. Jetzt wollen die mit mir irgendwie "arbeiten von zu Hause aus" machen, je nach Arbeitsbedarf. Bin Sekretärin, haben jetzt natürlich eine neue für den Job. Vergütung wird nach Zeile abgerechnet (z. B. 0,10 DM pro Zeile). Ich habe jetzt überhaupt keine Ahnung, ob das für mich von Vorteil ist. Denke aber eher nicht. Können Sie mir bitte helfen? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Ina, grundsätzlich ist das alles eine Aushandlungssache (Höhe der Vergütung etc.). Ein Anspruch auf Teilzeit besteht aber nach dem neuen Teilzeitarbeitsgesetz. Es besteht ein begrenzter Anspruch auf Teilzeit, wenn: - mind 15 AN da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen Gruß, NB


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