Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich bin im Außendienst eines größeren Unternehmens beschäftigt. Jetzt erwarte ich mein erstes Kind. Mein Arbeitgeber fragte daraufhin wie ich mir das mit dem Erziehungsurlaub vorstelle. Ich würde gerne 30 Stunden im EZU arbeiten. Teilzeitarbeit bei anderen Müttern des Unternehmens ist normal. Man teilte mir mit, daß ich froh sein könnte schwanger zu sein (auf Grund meines Umsatzes), und daß man mir Teilzeit nicht anbieten würde. Außerdem hat man mir nahgelegt mir einen anderen Arbeitgeber zu suchen. Ist mein Arbeitgeber nach dem neuen Gesetz nicht verpflichtet mir eine Teilzeittätigkeit anzubieten, wie den anderen auch? Er bietet mir nur entweder wieder voll zu arbeiten (dann hätte ich ja auch keinen Kündigungsschutz mehr) oder Vollzeit Erziehungsurlaub zu nehmen. Vielen Dank im voraus, Anja
Liebe Anja, bitte schauen Sie mal im Forum bei Ina, 30.01.01, 14.54 Uhr. Das ist die gleiche FRage mit Antwort. Gruß, NB
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