Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit im zweiten Jahr in Elternzeit, habe bis Juni 2010 die EZ eingereicht, könnte sie aber noch bis Juni 2011 verlängern. Nun würde ich gerne wieder einige Stunden in der Woche arbeiten, vielleicht einen Tag pro Woche (8 Stunden), evtl. auch etwas mehr. Meine Fragen dazu: a) Habe ich ein Recht auf so eine TZ-Beschäftigung? b) Wird damit dann die EZ unterbrochen und kann evtl. später fortgesetzt werden? Oder bleibe ich währenddessen in EZ? Was wäre jeweils der Vorteil? c) Falls ich während der TZ-Beschäftigung in EZ bleibe, bin ich dann verpflichtet, nach deren Beendigung wieder Vollzeit zu arbeiten, oder könnte die TZ evtl. noch weiterlaufen? (Andererseits möchte ich aber mein Recht auf einen späteren Einstieg in VZ auch nicht verspielen!!) d) Falls ich nun TZ arbeite und dann irgendwann mit einem zweiten Kind in EZ gehe, wie wirkt sich dies auf das Elterngeld aus und wie auf mein späteres Recht auf einen Wiedereinstieg in VZ? Vielen Dank für Ihre Antworten!! Mit freundlichen Grüßen Cappuccino-Queen
Hallo, 1. Das kommt darauf an, ob Ihr AG mind. 15 AN hat 2. TZ kann IN der EZ ausgeübt werden (bis zu 30 Std) 3. DAs kann man vertraglich so oder so regeln 4. Nein Liebe Grüsse, NB
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