LSdt
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage an Sie: Ich habe vor, insgesamt 2 Jahre Elternzeit beim AG zu beantragen. Nach 1. Jahr und 1. Monat beabsichtige ich, wieder Teilzeit (20 Std.) arbeiten zu gehen. Ist das rechtlich so i.O., wenn ich dies meinem AG im Antrag so mitteile? Frage bezieht sich nur auf Elternzeit, nicht Elterngeld. Vielen Dank und viele Grüße
Hallo, ja. Einen Anspruch haben Sie, wenn der Betrieb mindestens 15 Arbeitnehmer hat und keine wesentlichen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Liebe Grüße NB
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