Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitarbeit in der Elternzeit

Frage: Teilzeitarbeit in der Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Ich hab folgendes Problem: Ich hab nach einem Jahr Elternzeit bei meinem AG ein zweites Jahr Elternzeit beantragt mit Bitte um zwanzig Stunden Teilzeit. In dem Antrag bat ich darum innerhalb einer Fünf-Tage-Woche zu einer bestimmten Zeit zu arbeiten. Jetzt, sechs Wochen nach Beginn des zweiten Jahres Elternzeit kommt mein AG mit der Forderung, dass ich um des "Gerechtigkeitswillens" einmal die Woche bis 17.30 Uhr arbeiten müsste, wie die anderen AN auch, die nicht in EZ sind. Mündlich lautete die Vereinbarung aber nicht so. Ist dies rechtens? Ich habe bewusst eine gewünschte Arbeitszeit angegeben, da ich nicht möchte, dass mein Sohn in der KiTA rumgereicht wird von Erzieher zu Erzieher. Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort und schöne Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie haben leider keinen Anspruch auf feste Zeiten. Wenn Sie vorher auch solange gearbeitet haben, wird das nicht zu beanstanden sein Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich bin bis Nov. 24 in der Elternzeit und hab bei 1. Jahr Elterngeld in voller Höhe erhalten. Jetzt bin ich im 2. Jahr und möchte wieder arbeiten und wir haben einen Plan für das 2. Kind. Wie soll ich vor der 2. Schwangerschaft arbeiten, um ein voller Elterngeld (67% von meinem Gehalt) zu haben? Ich möchte wieder ab Au ...

Hallo Frau Bader, ich bin noch bis zum 05.05.2024 in Elternzeit. Ab dem 06.07.2023 beginne ich während meiner Elternzeit in Teilzeit (Homeoffice) zu arbeiten. Ich arbeite in der Gegenschicht meines Mannes. Er betreut unsere Tochter während ich arbeite. Nun ist es so, dass ihm die Achillessehne durchgerissen ist und er für 3-4 Monate krank sein wir ...

Hallo, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und arbeite bereits in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber (22,20 Stunden). Nun habe ich einen Antrag auf Fortführung der Teilzeittätigkeit in Elternzeit gestellt. Ich möchte gerne 25,0 Stunden arbeiten. Mein Arbeitgeber stimmt der Teilzeittätigkeit grundsätzlich zu. Allerdings wollen sie, dass ich nur ...

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.

Hallo ich habe schon ähnliche Fragen gefunden, aber nicht genau das richtige.  Also schildere ich erstmal meine Situation: Mein Sohn ist im Dezember 2023 auf die Welt gekommen, meine Elternzeit läuft noch bis Ende Dezember 2025. Da ich nun im März zum letzten Mal Elterngeld bekomme, starte ich am 01.Mai wieder zu arbeiten in Teilzeit. Hierzu gibt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...