Frage: Teilzeitantrag

Guten Tag, ich hätte eine Frage bezüglich Rückkehr aus der Elternzeit. Meine Elternzeit endet im Dezember diesen Jahres. Ich habe drei Jahre Elternzeit beantragt, und habe noch 22 Tage Resturlaub. Ich habe meinem Arbeitgeber nun den Antrag zugesandt, dass ich nach Rückkehr zum Arbeitsplatz auf Teilzeit reduzieren möchte. Allerdings möchte ich die Teilzeit erst ab Januar nächsten Jahres beginnen. Mein Arbeitgeber sagt, das ginge so nicht. Der Antrag wäre falsch formuliert, und müsste mit Datum der Rückkehr geschrieben sein. Als Beispiel: Elternzeit bis 5.12.17 Antrag Teilzeit für 06.12. Mein Antrag lautet aber für den 01.01.18. Der Resturlaub wäre kein Problem, allerdings das Datum. Ich vermute, es hat einen finanziellen Hintergrund, warum nicht auf meinen Antrag korrekt eingegangen wird. Oder hat mein Arbeitgeber recht? Vielen Dank für Ihre Antwort

von Mamapapa2014 am 30.08.2017, 14:42



Antwort auf: Teilzeitantrag

Hallo, es gibt dazu keine Regelung, das können Sie vereinbaren, wie Sie wollen. es ist doch sinnvoll, nach der Rückkehr aus der Elternzeit zunächst den Resturlaub zu nehmen in Vollzeit, wenn dieser wird ja auch in Vollzeit vergütet und danach die Teilzeit zu beginnen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2017



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