Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitantrag abgelehnt Einspruch?

Frage: Teilzeitantrag abgelehnt Einspruch?

Setti

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Hallo Hatte Ihnen ja geschrieben wegen der Elternzeit im 3. Jahr. Nun habe ich anstatt diesen erstmal mit meiner Kollegin einen Teilzeitantrag bei meinem Arbeitgeber gestellt(mündlich). Kinderkrippe Elternverein. Wir arbeiten momentag beide in einer Gruppe als Erzieherinnen(3 Stück pro Gruppe). Unser beider Wunsch war uns eine Stelle zu teilen. So wäre kein Ausfall in der Gruppe lediglich nur ein Tageswechsel ( 2 Tage Kollegin Vollzeit, 3 Ich Vollzeit). Leitung müßte nur eine weitere Kollegin einstellen(diese wäre auch schon vorhanden). Leitung hat dies abgelehnt aus betrieblichen Gründen.Möchte diesen Wechsel von und beiden nicht für ihre Einrichtung. Ist das ein betrieblicher Grund der eine Ablehnung zu lässt?? Oder können wir Einspruch erheben? Denn eigentlich wäre die Gruppe ja weiterhin wie bisher besetzt nur mit einem Tagewechsel von uns beiden. Es wäre sogar schon eine Erzieherin für die dann frei werdende Stelle da. Im voraus vielen Dank für die Auskunf. Setti


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen. Das würde im Prozess ein Gutachter beurteilen, kein Jurist. Liebe Grüße NB


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