Mephis
Sehr geehrter Frau Bader, Ich habe noch bis Februar 2022 Elternzeit. Davor war ich in Vollzeit tätig. Nun möchte ich zeitnah in Teilzeit wieder anfangen (16h die Woche). Ich habe dies nicht im Elternzeitantrag angegeben bin aber seit letztes Jahr telefonisch mit meinem Arbeitgeber in Kontakt um eine Einigung zu finden. Bisher ohne Erfolg. Nun möchte ich die Teilzeit schriftlich beantragen nach § 15 Abs. 7 BEEG. Die Voraussetzungen sind alle erfüllt. Wäre es mir nach dem Antrag möglich die Arbeitzeit weiter auf 30h die Woche zu erhöhen? Mit einem zweiten Antrag? Oder muss ich dafür auf das wohlwollen meines Arbeitgebers hoffen? Vielen Dank und liebe Grüße Mephis.
Hallo, § 15 Abs. 6 lässt eine zweimalige Verringerung der vor der Elternzeit geltenden Arbeitszeit zu, so dass die zunächst vereinbarte Teilzeit zu einem späteren Zeitpunkt der Elternzeit erhöht oder weiter reduziert werden kann. Als Verringerung zählt also auch, wenn beim zweiten Verringerungsverlan-gen eine Erhöhung der zuvor reduzierten Arbeitszeit gewünscht wird, also z.B. vor der Elternzeit 40 Wochenstunden gearbeitet wurde und nach einer anfänglichen Reduzierung auf 20 Stunden wöchentlich nunmehr 30 Wochenstunden verlangt werden. Quelle: Richtlinien zum BEEG, Ziff. 15.5.2.1. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo, eine Frage beschäftigt mich stark: werde in den nächsten Wochen sowohl Antrag auf Elternzeit als auch auf Teilzeit in der Elternzeit stellen. Was passiert, wenn der AG den Antrag auf Elternzeit akzeptiert den Antrag auf Teilzeit aus betrieblichen Gründen aber ablehnt? Kann ich dann den genehmigten Antrag auf Elternzeit wieder zurückzi ...
Nachdem ich hier einige Beiträge gelesen habe, würde ich doch mal gerne nochmal nachhören, ob in meinem Fall alles seine Richtigkeit hatte. Ich bin derzeit noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Als ich die Elternzeit (für zwei Jahre) für mein erstes Kind beantragt habe, habe ich schriftlich angekündigt, dass ich gerne nach einem Jahr ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung