Mitglied inaktiv
Nachdem ich hier einige Beiträge gelesen habe, würde ich doch mal gerne nochmal nachhören, ob in meinem Fall alles seine Richtigkeit hatte. Ich bin derzeit noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Als ich die Elternzeit (für zwei Jahre) für mein erstes Kind beantragt habe, habe ich schriftlich angekündigt, dass ich gerne nach einem Jahr Teilzeit arbeiten würde. Als ich nach einem halben Jahr zum ersten Mal angefragt habe, ob ich mit Ablauf des ersten Jahres Teilzeit arbeiten kommen kann, hat man dies verneint, weil es zu viel Arbeit gäbe und ich es in der kürzeren Zeit nicht schaffen würde (meine Schwangerschaftsvertretung hätte ja dann gehen müssen, weil derzeit ja überall gespart wird). Ich habe daraufhin meinen Chef bestimmt 4 Monate regelmäßig kontaktiert, immer mit demselben Ergebnis, nämlich einer Ablehnung. Und jetzt bin ich schwanger und damit hat sich die Sache eh erledigt. Nun meine Frage, hätte ich denn rechtlich einen Anspruch auf eine Teilzeitstelle gehabt, obwohl ich in Elternzeit war? Es handelt sich um ein Großunternehmen. Viele Grüße und Dankeschön!
Hallo, wenn der Betrieb mehr als 15 An hat und keine betrieblcihen Gründe dagegenstehen, ja Liebe Grüsse, NB
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Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
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