Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit

Frage: Teilzeit

Nektarica

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Sehr geehrte Frau Bäder, Ich befinde mich in Elternzeit bis 14.01.2019. und danach habe ich noch Urlaub, so im Tat beginne ich am 27.02.2019. zu arbeiten, Vollzeit. Ich bin Nicht EU Bürgerin so dachte ich dass ich Vollzeit arbeiten muss. Jetzt aber Personalabteilung sagt dass ich auch Anspruch auf Teilzeit habe. Natürlich würde ich das gerne machen, 75-80%. Ich weiss dass ich 3 Mo im Voraus Antrag auf Teilzeit stellen soll, aber wer entscheidet über entsprechendes Teilzeit-Modell? Ich würde gerne z.B. 6 St täglich arbeiten. Wenn ich z.B. finde anderen Job wo ich besser Beruf und Familie vereinbaren könnte, bis wann habe ich Zeit zu kündigen, rechnet man auch Urlaub oder? Mein Vertrag läuft noch und ist befristet auf 5 Jahren. LG, Nera


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ihr Betrieb mindestens 15 Arbeitnehmer hat, haben sie Anspruch auf Teilzeit, es sei denn, es stehen betriebliche Gründe entgegen. Teilen Sie dies dann rechtzeitig dem Arbeitgeber mit, die Fristen sieben Wochen. Wenn sie mindestens zwei Jahre Elternzeit beantragt haben und noch etwas übrig haben, können Sie die Elternzeit auch verlängern und in der Eltern Zeit Teilzeit arbeiten. Dann haben Sie noch eher einen Anspruch auf Teilzeit. Wenn es nicht mit Teilzeit klappt, können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit schriftlich kündigen. Liebe Grüße NB


mellomania

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hast du noch restelternzeit? oder hast du alle drei jahre verbraucht? wie lange warst du in elternzeit?


Nektarica

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Ich bin 9 Monate in Elternzeit und habe noch 3 Monate.


mellomania

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du hast insgesamt aber drei jahre zur verfügung. daher die frage. wie lange hast du elternzeit gemeldet? nur ein jahr? was war für danach geplant?


Nektarica

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Ich habe ein Jahr gemeldet und danach habe ich Vollzeit geplannt (dachte dass ich muss). Jetzt aber überlege Teilzeit, unabhängig von Elternzeit.


mellomania

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da du normalerweise deine elternzeit verlängern könntest (du hast ja noch zwei jahre) und in dieser dann Teilzeit. dann wäre dein vollzeitvertrag NICHT futsch. ABER da du nur ein jahr gemeldet hast und dann vollzeit, musst du nun so auch arbeiten, du musstest dich ja für die ersten beiden jahre festlegen. hast du gemacht, also elternzeit ein jahr und dann vollzeit. wenn du jetzt teilzeit draus machst, ist dein vollzeitvertrag futsch. du hast dann einen neuen vertrag sozusagen weil du deine vollzeit dauerhaft in teilzeit änderst. wäre dein AG damit einverstanden, dass du eben teilzeit IN elternzeit arbeitest? das könntest du ja noch zwei jahre machen. DANACH würde dann dein alter vollzeitvertrag wieder aufleben. wenn du danach dann nicht vollzeit arbeiten kannst, müsstest du eine tz draus machen aber das wären ja noch zwei jahre hin. vorteil wäre auch, wenn du tz in ez arbeitest, dass du noch kündigungsschutz hast, solange die elterzeit mitläuft. du wärst also noch zwei jahre safe. für den AG ändert sich ja nix, da du ja eh tz arbeitest. eben halt während einer (verlängerten) elternzeit und nicht nur tz. ich würde den AG fragen ob er mit der verlängerung der EZ und eines auf diese dann befristeter tz einverstanden ist. so oder so bist du ja nur tz da für ihn. für dich wäre es halt weit besser


Nektarica

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Vielen Dank auf Ihren Antwort. Jetzt ist Situation etwas klarer. Ich muss alles aber mit Ausländerbehörde Amt und auch AG besprochen. Ich wußte nich dass man EZ verlangen kann. Liebe Grüße, Nera


mellomania

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eben das geht bei dir eigentlich!!! nicht, da du ja die ersten beiden jahre geklärt hast. WENN dein AG aber zustimmt, dann kannst ud verlängern. er kann aber auch ablehnen...


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