Mitglied inaktiv
Hallo, mein Erziehungsurlaub endet dieses Jahr, deshalb habe ich meinem Arbeitgeber schriftlich gefragt ob ich in Teilzeit nach dem Erziehungsurlaub wieder anfangen kann. Ich bin dort seid 8 Jahren Vollzeit beschäftigt. Aber mit Kind möchte ich gerne nur noch in Teilzeit dort arbeiten. In dieser Firma arbeiten an dem Standort ca. 350 Mitarbeiter. Ich habe jetzt ein Schreiben bekommen, das sie mich nur in Vollzeit weiterbeschäftigen möchten aber in Teilzeit ginge das nicht, da "der Bereich wo ich arbeite neu organisiert wird und sich vergrößern wird". Muß ich das jetzt so akzeptieren und kündigen oder was kann ich machen? Vorallem wenn der Bereich sich vergrößert verstehe ich das Problem nicht. Bekomme ich überhaupt Arbeitslosengeld wenn ich kündige? Zu wann muß ich kündigen, gibt es da spezielle Kündigungsfristen? (In meinem Arbeitsvertrag kann ich nur 3x im Jahr kündigen).Ich habe auch noch 30 Tage alten Urlaub von vor der Schwangerschaft das Jahr.Kann ich mir das ausbezahlen oder was kann ich machen. Ich bin wirklich enttäuscht das so eine große Firma sich nicht auf eine Teilzeitstelle einlässt, echt super Frauen und Karriere mit Kind :o( ich bin in meinem Erziehungsurlaub studieren gegangen und habe mich auf meinem Gebiet weitergebildet aber auch das interessiert nicht. Danke für Ihre Antwort bedanke ich mich jetzt schon. Lieben Gruß
Hallo, wenn er betriebliche Gründe (Organistaion, ARt der Tätigkeit etc.) anführen kann, können Sie dagegen nichts tun, die Kü-Frist zum Ende der EZ ist 3 Mo. Sie rehlaten dannnur für die Zeit ArbGeld I, die Sie tatsächlich dem Markt zur verfügung stehen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Du kannst dagegen klagen (bei mehr als 15 Mitarbeitern usw....) tja, was Du evtl. damit raushandeln kannst ist eine Abfindung. Aber Vorsicht... die könnnen Dir eine TZ Stelle anbieten, aber diese muß nicht zu den von Dir gewünschten Arbeitszeiten sein. Abfindung beträgt ca. ein halbes Monatsgehlt pro Zugehörigkeitsjahr (Elternzeit wird mitgerechnet)... Abfindungen sind reine Verhandlungssache... LG und viel Glück Peeka
Mitglied inaktiv
Hallo Mein AG hat meine Teilzeitstelle ebenfalls abgelehnt und dies darf er auch, da ich im Schichtdienst arbeite. Das nennt man wohl: Besondere Gründe!!!. Ich war und bin auch super enttäuscht gewesen und stelle mir die gleichen Fragen wie du. Soviel zum Thema: kinderfreundliche Arbeitgeber. Leider kann ich dir bezügl. deiner Fragen auch nicht weiterhelfen. VLG Chris
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