Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit

Frage: Teilzeit

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Hallo, ich befinde mich in meinem 3. Jahr der Elternzeit und vertrete mich mit 30 Stunden. Das war schon ein harter Kampf, dass durchzubekommen. Nun endet im Herbst diesen Jahres der Vetrag (dann zieht wieder der alte mit 39 h) und ich muss mit meiner Chefin neu verhandeln. Ich möchte gerne weiterhin 30 Stunden arbeiten. Meine Chefin hingegen möchte gerne, dass ich entweder habltags oder ganztags arbeite. Kann sie damit durchkommen, oder steht mir laut Teilzeitgesetz zu, es mir aussuchen zu dürfen, wieviele Stunde ich arbeiten möchte? Wir haben mehr als 15 Angestellte und auch einen Betriebsrat. Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Gruß Lieselotte


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hall0, am besten gehen Sie den offiziellen Weg u beantragen drei Mo. vorher schriftl. die 30 Std. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags), aber der Anzahl der Stunden, es sei denn, der betriebl. Ablauf steht entgegen. Sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht über den Teilzeitwunsch geeinigt haben, und versäumt es der Arbeitgeber, den Antrag spätestens einen Monat vor Beginn schriftlich abzulehnen, verringert sich die Arbeitszeit wie vom Arbeitnehmer gewünscht („positive Entscheidungsfiktion“). Der Arbeitgeber muss sich damit abfinden. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber auf den Antrag gar nicht reagiert. Der Arbeitnehmer sollte seine Arbeitszeit nach Ablehnung durch den Arbeitgeber jedoch nicht eigenmächtig verkürzen, da der Ärger mit dem Arbeitgeber vorprogrammiert ist und es sogar zu fristlose Kündigungen wegen Arbeitsverweigerung kommen kann. Liebe Grüsse, NB


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