Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit

Frage: Teilzeit

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Sehr geehrte Frau Bader, ich werde im September meine Arbeit nach der Elternzeit wieder aufnehmen. In meiner Firma gibt es eine feste Arbeitszeit von 9 bis 18 Uhr. Mit diesen Arbeitszeiten ist mir die Versorgung meiner Tochter unmöglich, da die Kinderkrippe bereits um 16.30 Uhr schließt. Ich möchte nun gern nur noch 25 od. 30 Stunden in der Woche arbeiten gehen. In den ersten Gesprächen mit meinem Arbeitgeber war herauszuhören, daß er dieser Verkürzung nicht zustimmen wird. Meine Firma beschäftigt nur 4 Angestellte und somit muß er meines Wissens auch nicht zustimmen. Sollte mir nur die Kündigung bleiben, damit ich mein Kind betreuen kann, so erhalte ich nach Auskunft des Arbeitsamtes für die ersten 3 Monate kein Geld. Wird man in unserem Staat echt bestraft wenn man ein Kind hat oder gibt es rechtliche Möglichkeiten die mir die Chance geben Job und Kind unter einen Hut zu bringen? Besten Dank für Ihre Antwort im voraus. Mandy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Mandy, ein Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung besteht erst ab 5 Arbeitnehmern. Eine Speezeit ist zulässig, wenn Sie selber kündigen, ohne einen wichtigen Grund zu haben. Es gibt da einen Ermessensspielraum des Sachbearbeiters, je nach Einzelfall. Beantragen Sie das Arbeitslosengeld und wenn eine Sperrfrist angesetzt wird, legen Sie Rechtsmittel ein. Was dabei rauskommt, kann ich nicht sagen. Gruß, NB


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