Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit mitten im EU von insgesamt 3 Jahren. Nun bot mir mein AG vor kurzem eine interessante Stelle an, die ab dem 1.2.03 als Teilzeit (ca. 19 Std) besetzt werden soll. Habe vorher Vollzeit gearbeitet. Nun die Fragen: - Da ich nicht weiß, ob mir die Arbeit nicht zu viel wird, würde ich gerne wissen, ob ich während der EU mit der Arbeit auch einfach wieder aufhören kann? Muß ich hierfür irgendwelche Fristen einhalten, z. B. dieses 3 Monate vorher mitteilen? -Muß ich, wenn ich schon während der EU arbeite, trotzdem ein halbes Jahr vor Ende des EU dem AG mitteilen, daß ich nach der EU wieder arbeiten komme? Muß ich ebenfalls dann einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung (anstatt sonst VZ) stellen, obwohl ich die Arbeit bereits in Teilzeit während der EU angenommen habe? -Wenn ich die TZ annehme, kann ich auch während der EU freigestellt werden, wenn mein Kind ernsthaft krank wird? Danke für Ihre Antworten! LG
Hallo, der Vertrag ist frei gestaltbar, auch bezüglich Dauer und Kündigung. Gestalten Sie ihn so, dass Ihre Probleme berücksichtigt sind. Gruß, NB
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