wüstenrose_82
Liebe Frau Bader, Ich möchte nach einjähriger Elternzeit zuhause nun wieder Teilzeit während der verbleibenden zwei Jahre Elternzeit 30 std. An meinen alten job zurückkehren. Es wurde für ein Jahr eine Vertretung für mich eingestellt, deren befristeter Arbeitsvertrag ausläuft, die aber dennoch bleiben möchte. Mein Arbeitgeber möchte mir meinen alten Job nicht mehr zurückgeben und mich in eine andere Abteilung versetzen und behauptet, der Job wäre gleichwertig. Meinen alten Job haben immer Akademiker ausgeführt, den neuen führen nur Kollegen ohne Studium aus. Schließt dieser Fakt schon eine Gleichwertigkeit aus? Muss ich denn zustimmen um in eine andere Abteilung versetzt zu werden? Was passiert wenn ich das Angebot ablehne? Welches Vorgehen können Sie mir raten, wenn ich der Versetzung nicht zustimmen möchte und auf meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren möchte? Mit dem Arbeitgeber reden bringt nichts da er mir nichts anderes anbieten will. Das habe ich bereits erfahren. Gegen Teilzeit hat das Unternehmen nichts einzuwenden. Vielen Dank für Ihren Rat im Voraus Wüstenrose
Hallo, zuerst einmal würde ich schauen, was im Arbeitsvertrag steht. Und dann würde ich schauen, was in der Stellenbeschreibung von beiden Tätigkeiten für Qualifikationen erforderlich sind. Ich halte den Unterschied der Ausbildung bei Durchführung der Tätigkeit schon für erheblich. Liebe Grüße NB
Ani123
Bekommst du denn das gleiche Gehalt wie bei der anderen Stelle? Wenn ja ist es annehmbar, wenn nein ein Grund dagegen zu sein. Ich bin auch frisch wieder versetzt worden (Startdatum steht allerdings noch nicht fest). Ich bekomme keine Leitungsstelle wieder, aber ich bekomme das Gehalt von einer Leitungsstelle und das ist für mich ok. Ich habe anscheinend weniger Verantwortung, weniger zu tun. Mal sehen ob es wirklich so ist.
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