Sems88
Liebe Frau Bader. Mein AG hat meinen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit abgelehnt. Elterngeld bekomme ich keines mehr. Ich bin nun bei der Agentur für Arbeit bis Ende des Jahres (auch Ende der Elternzeit) Arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet. Da man aber höchstens 30 Stunden arbeiten darf, nun die Frage, ob ich dann für 30 Stunden Verfügbarkeit volles ALG1 bekomme? Wie sieht es bei dem Minimum von 15 Stunden aus? Ganz lieben Dank und Viele Grüße:)
Hallo, wenn Sie 30 Stunden zur Verfügung stehen bekommen Sie 75 % vom vollen Lohn, wenn ihre Vollzeitstelle 40 Stunden sind. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du bekommst nur anteilig ALG1 und zwar für den Stundenumfang, den du zur Verfügung stehst.
marijanam79
Hallo, wenn ich es richtig verstanden habe, bist du bis Ende des Jahres noch in Elternzeit. Wie kannst du da arbeitslos gemeldet sein? Du bist doch in einem Arbeitsverhältnis?!? Arbeitssuchend ok, aber arbeitslos? Wie jemand bereits schrieb, du bekommst ALG1 in der Höhe, in der du der Arbeitsagentur zur Verfügung stehst, wenn du dann mal tatsächlich arbeitslos sein solltest. Was ich für dich nicht hoffe. Grüße Marijana
Frau_H.
Der AG hat den Antrag auf TZ abgelehnt. Damit kann sich die TE bei der AfA melden! Anspruch besteht in der Höhe, in der du suchst bzw arbeiten könntest.
Himbeere2008
Ob der Arbeitgeber die Teilzeit ablehnen Kann, kommt darauf an wie viele Angestellte er beschäftigt. Es gibt ein Recht auf Teilzeit Beschäftigung oder er muss dir erlauben bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten.
cube
Grundsätzlich hat jeder AN Anspruch auf Teilzeit bzw. darf diesen beantragen - der AG kann aber aus betrieblich/organisatorischen Gründen ablehnen. Dann darfst du automatisch bei einem anderen AG TZ in EZ arbeiten. Solange du keinen AG für die TZ in EZ gefunden hast, kannst du ALG 1 beziehen auf Basis der Stunden, die du auch tatsächlich arbeiten könntest und würdest. Also für anteilig max. 30 Std. Wenn du ALG beziehst, musst du natürlich auch aktiv Arbeit suchen - idR verlangen die Ämter Nachweise für Bemühungen (Bewerbungen bei x Unternehmen pro Monat, Gesprächstermine etc). Sprich: du hast die Betreuung deines Kindes entsprechend geregelt und willst dich auch aktiv bewerben, könntest entsprechend auch kurzfristig tatsächlich einen Job bei einem anderen AG annehmen. Ich schreibe das nur, weil manche Mütter/Eltern meinen, wenn der AG die TZ abgelehnt hat, beantragt man ALG sozusagen als "Entschädigung" und muss sich nicht woanders bewerben.
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