Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe eine Frage zur TZ wäjrend der EZ: Angenommen, mein AG ist mit meiner TZ-Arbeit einverstanden - muss ich dann für die Elternzeit einen neuen Arbeitsvertrag machen, der den alten ersetzt ? - oder läuft der alte weiter? - behalte ich weiterhin einen Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung nach der Elternzeit, oder kann mein AG mir vorschreiben, weiterhin TZ zu arbeiten LG colombe
Hallo, Sie müssen einen Vertrag machen,mündlich reicht aus. Reinschreiben können Sie, was Sie wollen, auch bezüglich Dauer.Das Gehalt darf aber prozentual nicht niedriger sein. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, Sie haben meine Frage nicht ganz beantwortet - Wenn ich mit meinem AG für den EZ einen neuen Arbeitsvertrag, ersetzt dieser dann den alten? - oder läuft der alte weiter? - Und vor allem: behalte ich weiterhin einen Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung nach der Elternzeit, oder kann mein AG mir vorschreiben, weiterhin TZ zu arbeiten ? Danke und Gruss, colombe
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